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27.01.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

GWB-Digitalisierungsgesetz: Update der Wettbewerbsregeln geplant

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©fotomek/fotolia.com

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Länder- und Verbändebeteiligung für das „GWB-Digitalisierungsgesetz“ eingeleitet. Der Referentenentwurf sieht eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Digitalunternehmen vor.

Ziel des Entwurfs für ein GWB-Digitalisierungsgesetz ist es, die Spielregeln für marktbeherrschende Plattformen strenger zu fassen und zugleich die Chancen für Innovation sowie Markt- und Datenzugang von Wettbewerbern zu erhöhen. Künftig kann es etwa Plattformunternehmen mit marktübergreifender Bedeutung untersagt werden, auf der Plattform Angebote von Wettbewerbern und eigene Angebote – etwa bei der Darstellung der Suchergebnisse – ungleich zu behandeln. Verbraucher können so das für sie beste Produkt wählen. Das stärkt den Wettbewerb.

Mehr Befugnisse für das Bundeskartellamt

Weiterer Kern der Novelle ist es, dem Bundeskartellamt zu ermöglichen, schneller einzugreifen: Amazon gibt es seit 1994, Google seit 1998 und Facebook seit 2004. Diese Unternehmen veränderten innerhalb weniger Jahre weltweit Märkte. Das „Google-Shopping“-Verfahren der EU-Kommission hat von der Einleitung bis zum Abschluss über sechs Jahre gedauert. Wenn die Wettbewerbsbehörden nicht schnell sind, ist am Ende des Verfahrens der Markt verteilt und die Wettbewerber existieren nicht mehr. Daher soll das Bundeskartellamt künftig einfacher „einstweilige Maßnahmen“ ergreifen können, um den Wettbewerb schon frühzeitig zu schützen.

Erleichterungen im Recht der Fusionskontrolle

Der Entwurf sieht auch Erleichterungen im Recht der Fusionskontrolle vor und schafft für Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen – etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Daten oder dem Aufbau von Plattformen. Die Umsatzschwellen bei der Fusionskontrolle werden von fünf auf zehn Mio. Euro erhöht und nehmen sog. Bagatellmärkte mit einem Volumen von bis zu 20 Mio. Euro komplett von der Fusionskontrolle aus. Das gibt den Unternehmen mehr Luft zum Atmen und schärft den Fokus und eigentlichen Zweck der Fusionskontrolle.

Hintergrund zum GWB-Digitalisierungsgesetz

Der Entwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz greift insbesondere Vorschläge einer vom BMWi beauftragten Studie zur „Reform der Missbrauchsaufsicht“ sowie die Arbeit der „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ auf, die am 09.09.2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Er nimmt auch die internationale Debatte mit wichtigen Reformempfehlungen wie dem Furman-Bericht aus Großbritannien, dem EU-Sonderberater-Bericht für Wettbewerbskommissarin Vestager, dem Report der Australian Competition & Consumer Commission zur Digital Platforms Inquiry sowie die rechtspolitische Debatte zu „Big Tech“ in den USA auf.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

(BMWi, PM vom 24.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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