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19.05.2025

Meldung, Steuerrecht

Gutachten „Vereinfachte Einkommensbesteuerung“

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sein Gutachten „Vereinfachte Einkommensbesteuerung“ vorgelegt. Aus Sicht des Beirats sind Vereinfachungen durch Pauschalierungen und Typisierungen, ebenso wie durch Streichungen steuerlicher Abzugstatbestände denkbar.

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Das deutsche Einkommensteuersystem zählt zu den komplexesten weltweit. Insbesondere Arbeitnehmer können eine Vielzahl von Aufwendungen steuerlich absetzen – ein Umstand, der nicht nur den Verwaltungsaufwand erhöht, sondern auch das Risiko strategischer Falschangaben birgt. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen sieht darin erhebliches Vereinfachungspotenzial.

Digitalisierung und gesetzliche Reformen als Schlüssel

Zwei zentrale Hebel benennt der Beirat für mehr Effizienz: die stärkere Digitalisierung der Steuerverwaltung und gezielte gesetzliche Vereinfachungen. Während digitale Datenverarbeitung die automatische Steuerveranlagung erleichtert, sollen gesetzliche Vereinfachungen dort greifen, wo Digitalisierung an Grenzen stößt – etwa beim Nachweis von Arbeitstagen im Homeoffice.

Abzüge auf dem Prüfstand

Im Zentrum des Gutachtens steht der Werbungskostenabzug. Der Beirat empfiehlt tiefgreifende Reformen:

  • Verlagerung bestimmter Aufwendungen: Kosten für Arbeitsmittel oder Dienstreisen sollen künftig ausschließlich beim Arbeitgeber steuerlich berücksichtigt werden, um Missbrauch und Prüfaufwand zu reduzieren.
  • Einführung einer Arbeitstagepauschale: Diese neue Pauschale soll Entfernungspauschale, Homeoffice-Pauschale und häusliches Arbeitszimmer zusammenfassen. Damit entfallen aufwendige Einzelprüfungen und missbrauchsanfällige Nachweismodelle.
  • Öffnungsklausel für Fernpendler: Wer besonders weite Arbeitswege hat, soll über eine festzulegende Schwelle hinaus weiterhin Kilometer absetzen können.
  • Abschaffung des Arbeitnehmerpauschbetrags: Die neue Pauschale macht den bisherigen Pauschbetrag überflüssig.
  • Einheitliche Behandlung kleiner Abzüge: Aufwendungen mit geringem Steuerwert und hohem Prüfaufwand sollen pauschal mit der Arbeitstagepauschale abgegolten werden.

Bildungsausgaben bleiben absetzbar

Weiterhin als Werbungskosten abziehbar sollen Fort- und Weiterbildungskosten bleiben. Für Erstausbildungskosten empfiehlt der Beirat die Anerkennung als vortragsfähige Werbungskosten.

Automatisierung als Zukunftsmodell

Langfristig soll eine automatische Lohnsteuerveranlagung Standard werden – wie sie international bereits vielfach praktiziert wird. Eine Ausweitung von Meldepflichten für Bildungsinstitutionen könnte den Kreis derjenigen, die eine individuelle Veranlagung benötigen, weiter reduzieren.

Das Gutachten „Vereinfachte Einkommensbesteuerung – Möglichkeiten und Grenzen illustriert am Beispiel steuerlicher Abzüge in der Arbeitnehmerbesteuerung“ (Stand: 15.05.2025) finden Sie hier.


BMF vom 15.05.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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