Bei der anstehenden Reform der Grundsteuer müssen zahlreiche Parameter beachtet werden. Dazu zählen nach Angaben der Bundesregierung auch die Adressdaten in den Datenbeständen der Finanzämter.
Die Adressdaten in den Datenbeständen der Finanzämter seien überwiegend nicht aktuell, moniert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP. Grund dafür sei, dass die Datenbestände seit dem letzten Hauptfeststellungszeitpunkt (alte Länder 1964, neue Länder 1935) nur anlassbezogen wie zum Beispiel bei einem Eigentümerwechsel bearbeitet worden seien.
Grundsteuerreform bis 31.12.2019
Aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils vom 10.04.2018 muss bis 31.12.2019 eine Neuregelung der Grundsteuer erfolgen. Umgesetzt soll die Regelung bereits Ende 2024 sein. Dazu ist inzwischen eine bund- und länderoffene Arbeitsgruppe für mehrere Arbeitsbereiche geschaffen worden, geht aus der Antwort hervor.
(Dt. Bundestag, hib vom 23.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)