• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Grundsteuer kann trotz Einspruch erhoben werden

10.05.2023

Meldung, Steuerrecht

Grundsteuer kann trotz Einspruch erhoben werden

Die Grundsteuer kann trotz Einspruch von den Finanzämtern erhoben werden. Führt der Einspruch zu einer geänderten Bewertung, korrigieren die Finanzämter ihre Bescheide.

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Legen Bürgerinnen und Bürger Einsprüche gegen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide ein, so werden diese in den Datenbanken der Finanzämter erfasst. Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen erfolgt nicht. Die Finanzämter bitten daher, von solchen Anforderungen abzusehen. Wer den Einspruch über das ELSTER-Portal – hier unter „Alle Formulare“/„Anträge, Einspruch und Mitteilungen“ abgibt, erhält, ebenso wie bei der Übermittlung einer Steuererklärung, automatisch eine Versandbestätigung.

Was passiert, wenn Einsprüche zugunsten der Erklärungspflichtigen entschieden werden?

Trotz des Einspruchs stellen die Finanzämter den Kommunen die Daten der Grundsteuermessbeträge zur Verfügung, sodass Städte und Gemeinden mit dem jeweils geltenden Hebesatz die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer berechnen und die Grundsteuerbescheide versenden können.

Sollten zwischenzeitlich Einsprüche zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern entschieden werden, so erlässt das Finanzamt geänderte Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide und stellt den Kommunen entsprechend neue Messbeträge zur Verfügung. Diese werden seitens der Kommunen zu gegebener Zeit berücksichtigt.

Hinweis zu Einsprüchen zur Verfassungsmäßigkeit

Die Finanzämter gewähren bei Einsprüchen, die sich ausschließlich auf die Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsrechts beziehen, auch ohne ausdrücklichen Antrag Verfahrensruhe, sodass die weitere Bearbeitung des Einspruchs zunächst zurückgestellt wird. Sofern Betroffene im Rahmen ihres Einspruchsverfahrens jedoch deutlich machen, dass sie ein eigenes Gerichtsverfahren führen möchten, sind die Finanzämter angehalten, diesem Begehren nachzukommen und über den Einspruch zu entscheiden.


LfSt Rheinland-Pfalz vom 05.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


23.05.2025

Betriebsratswahl: BAG urteilt zu Matrixstrukturen

Arbeitnehmer – auch solche mit funktionsübergreifenden Rollen – können in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein, wenn sie dort tatsächlich eingebunden sind.

weiterlesen
Betriebsratswahl: BAG urteilt zu Matrixstrukturen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


22.05.2025

Zollamt-Zuständigkeit nach Unternehmensverschmelzung geklärt

Wer Steuerentlastung nach dem Strom- oder Energiesteuergesetz beantragen will, sollte genau wissen, welches Hauptzollamt zuständig ist.

weiterlesen
Zollamt-Zuständigkeit nach Unternehmensverschmelzung geklärt

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


22.05.2025

Gewerbesteuer und Grundstückshandel: BFH erlaubt Ausnahme

Verkäufe im sechsten Jahr können trotz dieser Menge unschädlich sein, wenn keine Verkaufsabsicht und besondere Umstände vorliegen.

weiterlesen
Gewerbesteuer und Grundstückshandel: BFH erlaubt Ausnahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank