• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Grundsteuer: Einheitsbewertung auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand

15.11.2017

Meldung, Steuerrecht

Grundsteuer: Einheitsbewertung auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Am 16.01.2018 wird die Verhandlung in Sachen „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“ vor dem Bundesverfassungsgericht stattfinden. Es wird über drei Richtervorlagen des BFH sowie über zwei Verfassungsbeschwerden zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung zu verhandelt.

Einheitswerte für Grundbesitz nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes werden noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum 01.01.1964 ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Der BFH hält in seinen Anträgen auf konkrete Normenkontrolle die Einheitsbewertung des Grundvermögens wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ab dem Bewertungsstichtag 01.01.2008 für verfassungswidrig.

Einheitsbewertung völlig veraltet

Aufgrund der Systematik der Bewertungsvorschriften kommt es bei der Feststellung der Einheitswerte zu gleichheitswidrigen Wertverzerrungen. Hauptursache hierfür sei, so die BFH-Richter, dass aufgrund der Rückanknüpfung der Wertverhältnisse die seit 1964 eingetretenen tiefgreifenden Veränderungen im Gebäudebestand sowie auf dem Immobilienmarkt nicht in die Bewertung mit einbezogen würden. Die Entwicklung des Bauwesens nach Bauart, Bauweise, Konstruktion und Objektgröße bleibe ebenso unberücksichtigt wie die wesentlichen Ausstattungsmerkmale einer Vielzahl von Gebäuden und Wohnungen. Gleiches gelte für städtebauliche Entwicklungen und Veränderungen am Wohnungsmarkt sowie für nach dem 01.01.1964 eingeführte Maßnahmen zur Wohnraumförderung.

Ungleichbehandlung aufgrund der seit 1964 eingetretenen Wertverzerrungen

Eine Wertminderung wegen Alters für Gebäude unterschiedlichen Baujahrs sei durch die Festschreibung der Wertverhältnisse ebenfalls ausgeschlossen. Die weitreichenden  Wertverzerrungen würden schließlich durch Defizite im Gesetzesvollzug noch deutlich verstärkt.  Auch mit den vorliegenden Verfassungsbeschwerden machen die Beschwerdeführer im Kern die Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1 GG geltend. Wie der Bundesfinanzhof sehen sie eine erhebliche Ungleichbehandlung bei der Einheitsbewertung infolge der seit 1964 eingetretenen Wertverzerrungen, aber auch in der Anwendung zweier unterschiedlicher Verfahren zur Bewertung von Grundstücken (Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren).

(BVerfG, PM vom 15.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©asbe24/fotolia.com


18.04.2024

Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage befasst, ob Väter bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente diskriminiert werden.

weiterlesen
Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.04.2024

Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, welche Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 AStG zu stellen sind.

weiterlesen
Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit

Steuerboard

Raphael Baumgartner


18.04.2024

Fondsetablierungskosten: FG Münster bestätigt rückwirkende Anwendung des § 6e EStG

Die steuerliche Behandlung sog. Fondsetablierungskosten entpuppt sich immer mehr als unendliche Geschichte. Mit der Einführung des § 6e EStG im Jahr 2019 sollte die Auffassung der Finanzverwaltung festgeschrieben und alle offenen Fragen und Unklarheiten beseitigt werden, doch davon kann keine Rede sein.

weiterlesen
Fondsetablierungskosten: FG Münster bestätigt rückwirkende Anwendung des § 6e EStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank