• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Grundsteuer: Eilanträge auf Aussetzung der Vollziehung massenweise abgelehnt

17.03.2025

Meldung, Steuerrecht

Grundsteuer: Eilanträge auf Aussetzung der Vollziehung massenweise abgelehnt

In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt.

Beitrag mit Bild

©GrafKoks/fotolia.com

Seit Jahresbeginn gingen im Sächsischen Finanzgericht mehrere Hundert Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von durchweg steuerlich nicht vertretenen Bürgerinnen und Bürgern ein, mit denen sie mit identischem und offensichtlich vorformuliertem Text die Verfassungswidrigkeit des neuen Grundsteuerrechts rügen. Die Antragsteller möchten erreichen, dass sie bis zu einer endgültigen Entscheidung hierüber die Grundsteuer nicht bezahlen müssen. Die entsprechenden Einspruchsverfahren sind in den meisten Fällen bei den Finanzämtern ruhend gestellt. Die Antragstellung bei Gericht mit dem vorformulierten Text erfolgt auch bei anderen Finanzgerichten im ganzen Bundesgebiet, wie der Bund Deutscher Finanzrichter mitteilt.

Antragsvoraussetzungen lagen nicht vor

In den nun getroffenen Entscheidungen (z.B. 2 V 127/25, 2 V 130/25, 1 V 86/25, 5 V 198/25, 5 V 181/25) hat das Sächsische Finanzgericht entschieden, dass Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit nicht bestehen. Außerdem weist das Gericht darauf hin, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung berechtigte Interessen des Steuerpflichtigen mit einem öffentlichen Interesse an einer geordneten Haushaltsführung abzuwägen sind, denn auch die Gemeinden haben ein öffentliches Interesse daran, dass ihnen – wenn auch vorläufig – das Steueraufkommen aus der Grundsteuer zufließt. Die Antragsteller hatten nicht dargelegt, warum ihnen im konkreten Fall die vorläufige Zahlung der Grundsteuer so schwere Nachteile bringt, dass diese ein öffentliches Interesse am Vollzug des formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes überwiegen würden.

In einer Vielzahl der entschiedenen Fälle liegen auch die formellen Voraussetzungen des Antrags nicht vor, wie etwa ein Einspruch gegen die auszusetzenden Bescheide oder eine Entscheidung über einen vorab erforderlichen Aussetzungsantrag bei der Finanzbehörde.


FG Sachsen vom 14.03.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


09.10.2026

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Bis Ende 2035 sollen E-Fahrzeuge privilegiert bleiben, während zusätzliche Überprüfungen künftig entfallen werden.

weiterlesen
Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


09.10.2026

EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Die neuen EU-Geldwäschestandards bringen Unternehmen mehr Flexibilität und reduzieren bestimmte Prüf- und Dokumentationspflichten.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Steuerboard

Nicola Halmburger


08.10.2026

Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber

Die Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ist ein steuerlich relevanter, in der Beratung oft unterschätzter Abzugsposten. Ihre Bedeutung zeigt sich besonders, wenn der Erwerber keine Bestattungskosten getragen hat oder nur geringe Erwerbskosten nachweisen kann.

weiterlesen
Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht