18.06.2021

Meldung, Steuerrecht

Grundsteuer: Das ist das Hessen-Modell

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Hessens Finanzminister Michael Boddenberg hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung der Grundsteuer in Hessen vorgestellt: „Das Hessen-Modell der Grundsteuer ist gerecht, einfach und verständlich.“

Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte sind ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen zu ersetzen. Das Ende 2019 erlassene Bundes-Modell ist aus Sicht der Hessischen Landesregierung kompliziert und aufwendig. Hessen strebt deshalb – wie andere Länder auch – eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer an.

Das Hessen-Modell im Überblick

„Grundlage des Hessen-Modells ist das Flächen-Faktor-Verfahren. Die Grundsteuer ist eine Gegenleistung der Grundstücksnutzer für Infrastruktur, die eine Kommune bereitstellt. Je größer Grundstück und Haus sind, desto mehr Nutznießer kommunaler Infrastruktur haben dort Platz. Daher ist die Fläche der Ausgangspunkt der Berechnung. Hinzu kommt aber die Lage, denn auch von ihr ist es abhängig, welchen Zugang zu kommunaler Infrastruktur man hat“, erläuterte Finanzminister Boddenberg die Grundzüge des Hessen-Modells. „Einfache Lagen werden gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert. Beides aber mit Augenmaß.“

Nutzung vorhandener Bodenrichtwertzonen

Hessen möchte für die Berechnung die bereits vorhandenen Bodenrichtwertzonen nutzen. Das Modell nimmt auf die Gegebenheiten vor Ort Rücksicht. In Gemeinden mit keinen oder nur sehr geringen Unterschieden im Bodenwertniveau führt es zu gleichen Ergebnissen wie das reine Flächenmodell. Weichen jedoch Zonenwerte vom örtlichen Durchschnitt der Bodenrichtwerte in stärkerem Maße ab, führt dies auch zu Unterschieden in der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer.

„Auf ein Grundstück in einer guten Lage entfällt durch unseren Faktor stets mehr Grundsteuer als auf ein identisches in einer mäßigen Lage. Das ist gerecht“, so Boddenberg.

Rund 3 Millionen Grundstücke neu bewerten

In Hessen stehen in knapp zwei Jahren rund 3 Millionen Grundstücke zur Neubewertung an. „Jedes Reformmodell wird im Vergleich zur verfassungswidrigen Einheitsbewertung Gewinner und Verlierer erzeugen. Die einen werden mehr Grundsteuer zahlen als bisher, die anderen weniger, weil sie bislang nach den Einheitswerten in verfassungswidriger Weise zu wenig oder zu viel zahlen. Eine Reform ohne Belastungsänderungen im Einzelfall gibt es nicht, denn die Fortführung der Einheitswerte über 2024 hinaus ist untersagt. Das Hessen-Modell sorgt aber dafür, dass es beim Neustart der Grundsteuer gerecht zugeht“, betonte Boddenberg.

In Summe sollen die Kommunen aber nicht mehr Grundsteuer erhalten. Die Reform soll aufkommensneutral sein. Um auch zukünftig das bisherige Grundsteueraufkommen zu erhalten, werden Städte und Gemeinden ihre Hebesätze anpassen, also mancherorts heben, andernorts senken müssen.

Steuererklärung für neue Grundsteuer ab Juli 2022 möglich

Die Abgabe der Steuererklärungen für die neue Grundsteuer durch die Eigentümer soll ab Juli 2022 möglich sein. Hierzu wird rechtzeitig vorher aufgefordert. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wird nun Verbänden und Experten zur schriftlichen Anhörung zur Verfügung gestellt. Dabei gewonnene Erkenntnisse fließen in die erneute Kabinettbefassung nach der Sommerpause ein. Anschließend startet das Gesetzgebungsverfahren im Landtag. Ziel ist dessen Abschluss noch in diesem Jahr.

(FinMin Hessen vom 14.06.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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