19.07.2018

Meldung, Steuerrecht

Grundsteuer C nur nach Reform möglich

Beitrag mit Bild

©GrafKoks/fotolia.com

Die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute Flächen auf Basis der jetzigen Einheitsbewertung ist nicht möglich, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3077) auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Am 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt (1 BvL 11/14). Der Gesetzgeber ist nun gefordert, eine Korrektur der Vorschriften zur Bewertung bis zum 31.12.2019 vorzulegen. Umgesetzt soll die Regelung bereits Ende 2024 sein.

Reform bleibt abzuwarten

Bisher gibt es die Grundsteuer in zwei Varianten: Grundsteuer A gilt für landwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B gilt für alle restlichen bebauten oder bebaubaren Grundstücke. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, noch eine dritte Variante, die Grundsteuer C, für Brachflächen einzuführen. „Eine Erhebung der Grundsteuer C auf Basis gleichheitswidriger Einheitswerte ist nicht sachgerecht und wäre auch verfassungsrechtlich bedenklich, weil das Bundesverfassungsgericht die schon als verfassungswidrig festgestellten alten Einheitswerte 1964 nur noch übergangsweise zur Aufrechterhaltung der bisherigen Grundsteuer gestattet hat“, so die Bundesregierung. Über die Einführung und Ausgestaltung einer Grundsteuer C müsse im Kontext mit der Reform der Grundsteuer insgesamt entschieden werden.

Kommunales Hebesatzrecht bleibt

Zur Reform der Grundsteuer insgesamt stellt die Bundesregierung fest, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lasse grundsätzlich einen breiten Spielraum. Das kommunale Hebesatzrecht solle beibehalten werden: „Letztlich wird die Höhe der Grundsteuer durch das verfassungsrechtlich verankerte Hebesatzrecht der Kommunen bestimmt.“

(BFH, PM vom 18.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©kebox/fotolia.com


15.07.2026

DStV warnt vor Risiken der EU Inc.

Die EU Inc. braucht trotz digitaler Gründung wirksame Kontrollen, klare Regeln und verlässlichen Gläubigerschutz.

weiterlesen
DStV warnt vor Risiken der EU Inc.

Meldung

khwaneigq/123rf.com


15.07.2026

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz setzt die Bundesregierung stärker auf Technologieoffenheit und individuelle Entscheidungen.

weiterlesen
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet

Steuerboard

Dominik Graf von Armansperg


14.07.2026

Private Equity als Assetklasse für Private Clients – Chancen, Risiken und Illusionen

Private Equity hat sich in den vergangenen Jahren zu einer festen Größe in der Vermögensallokation vermögender Privatpersonen und Familien entwickelt. Während diese Assetklasse lange Zeit institutionellen Investoren (z.B. Pensionsfonds) vorbehalten war, stehen inzwischen zahlreiche Investitionsmöglichkeiten auch privaten Anlegern offen.

weiterlesen
Private Equity als Assetklasse für Private Clients – Chancen, Risiken und Illusionen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht