• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Grunderwerbsteuer: Verfassungswidrigkeit der Ersatzbemessungsgrundlage

14.08.2015

Meldung, Steuerrecht

Grunderwerbsteuer: Verfassungswidrigkeit der Ersatzbemessungsgrundlage

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundesverfassungsgericht hat die bei Share Deals und Umwandlungen anzuwendende Ersatzbemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuerzwecke für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss nun bis zum 30.06.2016 eine rückwirkende Neuregelung ab dem 01.01.2009 schaffen. Droht damit eine höhere Grunderwerbsteuerbelastung, da zukünftig auf den Verkehrswert als Bemessungsgrundlage abzustellen sein wird?

Für Zwecke der Grunderwerbsteuer werden die Grundbesitzwerte bei Share Deals und Umwandlungen anlassbezogen nach einem typisierten Verfahren ermittelt, der Bedarfsbewertung gem. §§ 138 ff. BewG. Dieses Bewertungsverfahren führt v.a. im derzeitigen Marktumfeld zu Werten, die teilweise deutlich unter den Verkehrswerten liegen. Share Deals sind demnach grunderwerbsteuerlich günstiger als Asset Deals, zumal der auf die Grundbesitzwerte Anwendung findende Grunderwerbsteuer-Satz von diesen Bewertungsunterschieden unabhängig ist. Diese Belastungsunterschiede hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 23.06.2015 zum Anlass genommen, um die Bedarfsbewertung für verfassungswidrig zu erklären. Dem Gesetzgeber wurde dabei aufgetragen, bis spätestens zum 30.06.2016 eine Neuregelung zu schaffen. Diese Neuregelung soll dann rückwirkend ab dem 01.01.2009 Anwendung finden.

Im Fachbeitrag von StB Dr. Thomas Wagner und StB Jens Knipping werden die Folgen der Entscheidung für die Steuerpflichtigen, mögliche gesetzgeberische Reaktionen und Hinweise zur Sicherung des „Bestandsschutzes“ bereits verwirklichter Erwerbsvorgänge über § 176 AO aufgezeigt. Mehr unter Dokumentennummer DB1044713

(DER BETRIEB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Christian Hesse


18.02.2026

Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Liegen die Voraussetzungen der sog. Zurechnungsbesteuerung vor, werden die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse (bspw. einem US-Trust) vorrangig dem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder sonst den Bezugs- und Anfallsberechtigten „entsprechend ihrem Anteil zugerechnet“. Wie aber lässt sich dieser Anteil bei solchen Nachfolgevehikeln, die naturgemäß keine Beteiligung vermitteln, überhaupt bestimmen?

weiterlesen
Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.02.2026

ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

IFRS 18 verändert zwar nicht die Bewertung, wohl aber die Darstellung der finanziellen Leistung und greift damit tief in Reporting, Kennzahlenlogik und Kapitalmarktkommunikation ein.

weiterlesen
ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


18.02.2026

Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Eine aktuelle Untersuchung zum Bildungsurlaub belegt mit einem Rekord von 1,2 Millionen Beschäftigten, dass derzeit der Schwerpunkt auf Gesundheitsseminaren liegt.

weiterlesen
Rekordzahlen beim Bildungsurlaub
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)