• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Grunderwerbsteuer: Share-Deals weiter umstritten

26.06.2018

Meldung, Steuerrecht

Grunderwerbsteuer: Share-Deals weiter umstritten

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Die Finanzministerkonferenz hat am 21.06.2018 einen Beschluss über Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer gefasst. Dieser sieht insbesondere die Absenkung des Beteiligungsquorums von 95 auf 90 % bei sog. Share-Deals vor und zahlreiche Einzelmaßnahmen, die die Hürden für solche Steuergestaltungen erhöhen.

Bei solchen Steuergestaltungen verbleibt das Grundstück im Eigentum einer Gesellschaft, die dahinterstehenden Anteilseigner werden aber zu wesentlichen Anteilen ausgetauscht. Somit ändert sich zwar die faktische Verfügungsgewalt, aber nicht der Eigentümer im rechtlichen Sinne. Diese Art von Share-Deals dient häufig der Umgehung der Grunderwerbsteuer. Gerade in Metropolen wie Hamburg und Berlin führt dieses Umgehen der Grunderwerbsteuer dazu, dass Wertsteigerungen eines Grundstücks auf dem Papier zu ständigem Eigentümerwechsel führen. Die dadurch künstlich steigenden Kaufpreise müssen in der Regel von den jeweiligen Mieterinnen und Mietern getragen werden. Dies betrifft sowohl den Wohnungsmarkt als auch das Gewerbe.

Spekulation mit Grundstücken effektiver unterbinden

Die Länder Hamburg und Berlin haben sich daher dafür stark gemacht, das maßgebliche Quorum deutlich abzusenken, um die Spekulation mit Grundstücken noch effektiver zu unterbinden. Diesem Anliegen sind die Finanzministerinnen und -minister nun teilweise gefolgt. Die Kombination aus der Absenkung des Beteiligungsquorums und zahlreichen Einzelmaßnahmen setzt missbräuchlichen Gestaltungen zur Vermeidung einer Grunderwerbsteuerbelastung engere Grenzen und berücksichtigt zugleich die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die in der 10-%-Grenze eine regelmäßig unbeachtliche Geringfügigkeitsgrenze sieht.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir haben auf der Finanzministerkonferenz ein Maßnahmenpaket geschnürt, das immerhin ein Schritt in die richtige Richtung ist. Weitergehenden Schritten sind verfassungsrechtlich enge Grenzen gesetzt. Und ein Gesetz gegen Share-Deals, das beim Bundesverfassungsgericht scheitert, nützt niemand – auch nicht dem Gerechtigkeitsempfinden der übrigen Steuerzahler. Für mich war die heutige Beratung aber nur ein Zwischenschritt und kein Schlusspunkt. Gerade aus Metropolensicht mit angespannten Wohnungsmärkten werden wir weiter an dem Thema dranbleiben. Wir werden ausloten, welche weiteren Maßnahmen es geben kann, ob sie verfassungsrechtlich machbar und praktisch durchführbar sind.“

(SenFin Berlin, PM vom 21.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


11.10.2024

FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Kartellschadensersatzprozesse sind kaum denkbar ohne ökonometrische Sachverständigengutachten. Darüber sprechen wir mit Dr. Gerhard Klumpe und Dr. Johannes Paha.

weiterlesen
FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


11.10.2024

Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Biozide wie Desinfektionsmittel sollen in der Werbung nicht verharmlost werden. Umstritten war allerdings, ob der Begriff „hautfreundlich“ unzulässig ist.

weiterlesen
Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


11.10.2024

Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen eigenmächtiger Honorarbeschlüsse wurde als unwirksam erklärt, da kein nachweisbarer Schaden vorlag.

weiterlesen
Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank