• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Grunderwerbsteuer bei Erwerb gemeindeeigener Grundstücke

01.12.2022

Meldung, Steuerrecht

Grunderwerbsteuer bei Erwerb gemeindeeigener Grundstücke

Beim Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde ist die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen.

Beitrag mit Bild

©blende11.photo/fotolia.com

In einem Streitfall vor dem BFH hatte die Klägerin von der erschließungspflichtigen Gemeinde einen Miteigentumsanteil an einem unbebauten und unerschlossenen Grundstück erworben. In dem Kaufvertrag waren Entgelte für das Grundstück und für die künftige Erschließung jeweils gesondert ausgewiesen. Das Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer fest und legte als Bemessungsgrundlage den Gesamtpreis unter Einbeziehung der Erschließungskosten zugrunde.

BFH zur Natur der Verträge und den Folgen für die Grunderwerbsteuer

Der BFH hat mit Urteil vom 28.09.2022 (II R 32/20) unter Hinweis auf sein älteres Urteil vom 15.03.2001 (II R 39/99) entschieden, dass ein solcher Vertrag regelmäßig in einen privatrechtlichen Vertrag über den Erwerb des unerschlossenen Grundstücks und einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Ablösung des Erschließungsbeitrags aufzuteilen ist. Eine solche Ablösungsabrede ist nur öffentlich-rechtlich zulässig; als privatrechtliche Vereinbarung wäre sie nichtig. Das Vertragswerk ist aber so auszulegen, dass es weitestmöglich wirksam bleibt.

Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist nur das unerschlossene Grundstück

Veräußert eine erschließungspflichtige Gemeinde ein Grundstück und übernimmt der Erwerber dabei die vertragliche Verpflichtung, für die zukünftige Erschließung des Grundstücks einen bestimmten Betrag zu zahlen, ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs regelmäßig nur das unerschlossene Grundstück.

Der Verkauf eines noch zu erschließenden Grundstücks durch die erschließungspflichtige Gemeinde ist nicht zu verwechseln mit dem Verkauf durch einen privaten Erschließungsträger, mit dem sich der BFH in seinem Urteil vom 23.02.2022 (II R 9/21) befasst hatte.


BFH vom 01.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


24.09.2026

BFH klärt doppelte Haushaltsführung bei Selbstständigen

Bei Selbstständigen kann die einzige Betriebsstätte den Tätigkeitsmittelpunkt und damit die steuerliche Behandlung der Heimfahrten bestimmen.

weiterlesen
BFH klärt doppelte Haushaltsführung bei Selbstständigen

Meldung

©Lothar Drechsel/fotolia.com


24.09.2026

Reisekosten: Neue BFH-Linie zur Betriebsstätte von Selbstständigen

Ein großräumiges Tätigkeitsgebiet allein ist keine Betriebsstätte und begrenzt den Betriebsausgabenabzug für Fahrtkosten nicht.

weiterlesen
Reisekosten: Neue BFH-Linie zur Betriebsstätte von Selbstständigen

Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


23.09.2026

Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen

Ab 2028 sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz elektronische Kassensysteme einsetzen und digitale Belege bereitstellen.

weiterlesen
Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht