29.06.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Grünes Licht für Transparenzregister

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Am 25.06.2021 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gebilligt. Bislang handelt es sich beim deutschen Transparenzregister lediglich um ein sog. Auffangregister, das nun aber zu einem Vollregister ausgestaltet wird.  

Um aufdecken zu können, welche natürlichen Personen hinter international verschachtelten Unternehmensstrukturen stecken, sollen die europäischen Transparenzregister sich vernetzen. Dies sieht die europäische Geldwäscherichtlinie vor. Der Bundestagsbeschluss führt dazu eine bußgeldbewehrte Meldepflicht für solche Gesellschaften ein, die bislang ihre wirtschaftlich Berechtigten noch nicht an das deutsche Transparenzregister direkt zu melden hatten. Der entstehende einheitliche Datensatz soll so einen EU-weiten Austausch ermöglichen und die Aussagekraft des Transparenzregisters insgesamt verbessern.

Vollregister statt Auffangregister

Bislang handelt es sich beim deutschen Transparenzregister lediglich um ein sog. Auffangregister, das in der Regel auf andere Register wie das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister verweist. Für einen Großteil der deutschen Gesellschaften besteht daher im Transparenzregister selbst noch kein strukturierter Datensatz in einem einheitlichen Datenformat.

Kontenabruf im Transparenzregister durch Behörden

Die ebenfalls umzusetzende EU-Finanzinformationsrichtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten zielt auf die europaweite Nutzbarmachung nationaler Datensätze, zum Beispiel aus bestehenden Kontenregistern und den Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen. Das Gesetz benennt das Bundesamt für Justiz bzw. das Bundeskriminalamt für den Datenaustausch mit Europol. Beide Behörden erhalten hierfür gesonderte Zugriffsbefugnisse.

Weitere Änderungen im Geldwäschegesetz erforderlich

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf weiteren aktuellen Änderungsbedarf am Geldwäschegesetz im Zusammenhang mit EU-Fördermitteln hin, z. B. aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder dem Europäischen Sozialfonds. Hintergrund sind neue Regeln für die Förderperiode ab Juni 2021. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Forderung der Länder befasst.

(Bundesrat vom 25.06.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


16.12.2025

Urlaubsauszahlung als außerordentliche Einkünfte

Zahlt der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses offenen Urlaub aus, kann diese Zahlung als außerordentliche Einkünfte besteuert werden.

weiterlesen
Urlaubsauszahlung als außerordentliche Einkünfte

Meldung

©agcreativelab/fotolia.com


16.12.2025

Homeoffice so gefragt wie nie

Der Wunsch nach Homeoffice ist seit 2020 von 71% auf aktuell 88% gestiegen – ein neuer Rekordwert. Ein Ende des Trends ist nicht absehbar.

weiterlesen
Homeoffice so gefragt wie nie

Meldung

©jat306/fotolia.com


15.12.2025

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Über eine neues Portal können bürokratische Hürden beschrieben und konkrete Verbesserungsvorschläge mit nur sieben Klicks eingereicht werden.

weiterlesen
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank