• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Grünes Licht für neue Geldwäschevorschriften

03.12.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Grünes Licht für neue Geldwäschevorschriften

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler und Auktionshäuser sollen den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung verbessern. Der Bundesrat hat am 29.11.2019 den Regelungen zur Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie zugestimmt. Die neuen Geldwäschevorschriften sollen überwiegend zum 01.01.2020 in Kraft treten.

Sie verpflichten Makler und Notare bei Mietverträgen ab einer Monatsmiete von 10.000 Euro zu einer Meldung wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Im Handel mit Edelmetallen sinkt die Grenze für Verdachtsmeldungen von 10.000 auf 2.000 Euro. Außerdem weitet das Gesetz die Meldepflichten für Kunsthändler auf Vermittler, Lageristen und Auktionshäuser aus.

Transparenzregister wird öffentlich einsehbar

Änderungen gibt es auch beim Transparenzregister zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung: Es ist künftig öffentlich einsehbar. Bei Unstimmigkeiten im Register gilt eine Meldepflicht. Vereinheitlicht werden zudem die Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern.

Geldwäschevorschriften betreffen auch Apple Pay

Auf Betreiben des Bundestages verpflichtet das Gesetz darüber hinaus große Digitalunternehmen, Zahlungsdiensten den Zugang zur NFC-Schnittstelle zu ermöglichen. Davon betroffen ist auch das Geschäftsmodell Apple Pay.

Bundesregierung soll nachsteuern

In einer begleitenden Entschließung bringt der Bundesrat sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass der Bundestag eine Reihe der Empfehlungen des Bundesrates aus dem ersten Durchgang nicht aufgegriffen hat. Viele von ihnen gingen auf die praktischen Erfahrungen der Länder bei der Bekämpfung von Geldwäsche zurück, unterstreicht der Bundesrat. Die Bundesregierung bittet er deshalb, bei nächster Gelegenheit in zahlreichen Punkten nachzusteuern. Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Fristen gibt es dafür nicht.

(Bundesrat vom 29.11.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©andreypopov/123rf.com


05.06.2025

Steuerliches Investitionssofortprogramm auf dem Weg

Das steuerliche Investitionssofortprogramm bietet zahlreiche Anreize für Unternehmen, Investitionen zu beschleunigen und steuerlich zu optimieren.

weiterlesen
Steuerliches Investitionssofortprogramm auf dem Weg

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


04.06.2025

Steuerneutrale Einlagenrückgewähr trotz nicht erfasster Einlagen im steuerlichen Einlagekonto durch Nennkapitalerhöhung mit anschließender Auskehr?

Einige Kapitalgesellschaften, insbesondere solche mit langer Historie, könnten vor der Herausforderung stehen, dass in der Vergangenheit geleistete Gesellschaftereinlagen nicht immer ordnungsgemäß im steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG erfasst worden sind.

weiterlesen
Steuerneutrale Einlagenrückgewähr trotz nicht erfasster Einlagen im steuerlichen Einlagekonto durch Nennkapitalerhöhung mit anschließender Auskehr?

Meldung

©momius/fotolia.com


04.06.2025

Musterfeststellungsklage: BGH zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten

Mit seinem Urteil stärkt der BGH die Rechte von Bankkunden und setzt der langjährigen Praxis automatisierter Gebührenerhöhungen per Schweigen ein Ende.

weiterlesen
Musterfeststellungsklage: BGH zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank