16.12.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Grünes Licht für ESEF-Verschiebung

Beitrag mit Bild

©chombosan/fotolia.com

Am 11.12.2020 haben das Europäische Parlament und der Rat einer Änderung der Transparenzrichtlinie und damit einer möglichen ESEF-Verschiebung zugestimmt. Die Änderung ermöglicht den Mitgliedstaaten, die Anwendung der Anforderungen des Europäischen einheitlichen elektronischen Formats (ESEF) für die Jahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen um ein Jahr zu verschieben.

Bei der Überarbeitung der Transparenzrichtlinie wurde auch die Pflicht zur Jahresfinanzberichterstattung in einem in Europa einheitlichen elektronischen Format (ESEF) geschaffen. Nun haben EU-Parlament und Rat einer Änderung der Transparenzrichtlinie zugestimmt. Sofern Mitgliedstaaten die ESEF-Anwendung um ein Jahr  verschieben möchten, müssen sie die ESEF-Verschiebung der EU-Kommission unter Darstellung der Gründe mitteilen. Ob dieses Mitgliedstaatenwahlrecht auch in Deutschland umgesetzt werden wird, bleibt abzuwarten.

ESEF-Verschiebung in Deutschland wäre zu begrüßen

Ohne Umsetzung des Mitgliedstaatenwahlrechts bliebe es für „Inlandsemittenten“ in Deutschland bei der Anwendung der ESEF-Regelungen auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2019 beginnen. Die WPK begrüßt dieses Mitgliedstaatenwahlrecht ausdrücklich. Eine Verschiebung könnte den betroffenen Unternehmen zusätzliche Zeit eingeräumen, um die erforderlichen organisatorischen und technischen Anpassungen vorzunehmen und zu testen.

Die Nachricht Coronavirus: EU agrees to rules to make it easier for firms to raise capital through the ‘EU Recovery Prospectus‘ ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission veröffentlicht.

(WPK vom 14.12.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht