16.12.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Grünes Licht für ESEF-Verschiebung

Beitrag mit Bild

©chombosan/fotolia.com

Am 11.12.2020 haben das Europäische Parlament und der Rat einer Änderung der Transparenzrichtlinie und damit einer möglichen ESEF-Verschiebung zugestimmt. Die Änderung ermöglicht den Mitgliedstaaten, die Anwendung der Anforderungen des Europäischen einheitlichen elektronischen Formats (ESEF) für die Jahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen um ein Jahr zu verschieben.

Bei der Überarbeitung der Transparenzrichtlinie wurde auch die Pflicht zur Jahresfinanzberichterstattung in einem in Europa einheitlichen elektronischen Format (ESEF) geschaffen. Nun haben EU-Parlament und Rat einer Änderung der Transparenzrichtlinie zugestimmt. Sofern Mitgliedstaaten die ESEF-Anwendung um ein Jahr  verschieben möchten, müssen sie die ESEF-Verschiebung der EU-Kommission unter Darstellung der Gründe mitteilen. Ob dieses Mitgliedstaatenwahlrecht auch in Deutschland umgesetzt werden wird, bleibt abzuwarten.

ESEF-Verschiebung in Deutschland wäre zu begrüßen

Ohne Umsetzung des Mitgliedstaatenwahlrechts bliebe es für „Inlandsemittenten“ in Deutschland bei der Anwendung der ESEF-Regelungen auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2019 beginnen. Die WPK begrüßt dieses Mitgliedstaatenwahlrecht ausdrücklich. Eine Verschiebung könnte den betroffenen Unternehmen zusätzliche Zeit eingeräumen, um die erforderlichen organisatorischen und technischen Anpassungen vorzunehmen und zu testen.

Die Nachricht Coronavirus: EU agrees to rules to make it easier for firms to raise capital through the ‘EU Recovery Prospectus‘ ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission veröffentlicht.

(WPK vom 14.12.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Lisa Fiedler


25.03.2026

Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?

Ein Fall, wie er in der Praxis zunehmend häufig auftritt: Der Erbe weiß, dass der Erblasser früh in Kryptowerte investiert hat und erhebliche Vermögenswerte aufgebaut wurden.

weiterlesen
Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


25.03.2026

Lebensversicherung: BGH billigt kapitalmarktabhängige Stornoabzüge

Versicherer dürfen Stornoabzüge bei der Kündigung von Lebensversicherungen auch über ein festgelegtes Berechnungsverfahren regeln.

weiterlesen
Lebensversicherung: BGH billigt kapitalmarktabhängige Stornoabzüge

Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


25.03.2026

Diensthandy wird zum Standard

Immer mehr Unternehmen stellen ihren Beschäftigten ein Diensthandy zur Verfügung, das häufig auch privat genutzt werden darf.

weiterlesen
Diensthandy wird zum Standard
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)