18.05.2017

Meldung, Steuerrecht

Grünes Licht für Bürokratieentlastung

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Der Bundesrat hat dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist der weitere Abbau bürokratischer Vorschriften im Steuerrecht. Damit werden vor allem kleine Unternehmen spürbar von Bürokratie befreit.

Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz entlastet vor allem kleine Unternehmen mit zwei bis drei Mitarbeitern. Sie unterliegen oft der ganzen Bandbreite an Vorschriften, haben in der Regel jedoch keine „Spezialisten“, die sich in die Fachgesetze detailliert einarbeiten können. „Alltag vereinfachen, von Bürokratie entlasten. Diesem Ziel sind wir einen deutlichen Schritt näher gekommen“, erklärte Bundesministerin Brigitte Zypries, als der Bundesrat am 12.05.2017 dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt hat.

Vereinfachte Fälligkeitsregelung für Sozialversicherungsbeiträge

Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist die Bürokratieentlastung im Steuerrecht; so hatte der Bundestag vor Kurzem die Anhebung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter beschlossen. Viele Anschaffungen, wie Tablets und Büromaterial, können künftig direkt im Jahr der Anschaffung steuerlich voll abgeschrieben werden. Die Unternehmen müssen diese Güter dann nicht mehr bürokratisch aufwendig über viele Jahre erfassen und abschreiben. Das senkt Bürokratiekosten und schafft Investitionsanreize. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf dem Thema Digitalisierung. Mit einer neuen Fälligkeitsregelung für die Beiträge zur Sozialversicherung wird schließlich eine weitere langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt.

(BMWi, PM vom 12.05.2017/ Viola C. Didier)


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