07.09.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Großhandel: Enttäuschendes 1. Halbjahr

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Sinkende Preise und mangelnde Investitionsbereitschaft haben den Großhändlern im ersten Halbjahr zu schaffen gemacht. Auch im zweiten Halbjahr ist keine Trendwende in Sicht.

„Bei steigenden Risiken und Kosten müssen die Großhändler immer mehr Güter verkaufen, um zumindest ihren Umsatz nominal zu halten“, erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) anlässlich der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zur Umsatzentwicklung im Großhandel im ersten Halbjahr 2015.

Keine Verbesserung für Großhandelsumsatz in Sicht

Nach den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes haben die Unternehmen des Großhandels im ersten Halbjahr 2015 real zwar 0,9 Prozent mehr, nominal aber 0,6 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahreszeitraum. Im Juni wurden real 5,8 Prozent und nominal 5,1 Prozent mehr Güter und Dienstleistungen im Großhandel verkauft. „Während der Großhandel mit Konsumgütern weiter rund läuft, deutet die schleppende Entwicklung im Produktionsverbindungshandel, der ein Frühindikator für Produktion und Export ist, darauf hin, dass auch die Konjunktur insgesamt derzeit eher auf der Stelle tritt“, so Börner, der zusätzliche Anreize für mehr Investitionen von der Politik fordert.

(BGA / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht