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26.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Große Online-Datingplattformen dürfen fusionieren

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Fusion der Dating-Riesen: Parship und ElitePartner haben eine gemeinsame Zukunft.

Der Traumhochzeit von Parship und ElitePartner steht nichts mehr im Wege: Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb aller Geschäftsanteile an der EliteMedianet GmbH, Hamburg, durch einen Investmentfonds der Oakley Capital Limited, London, freigegeben.

Eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs sei durch den Zusammenschluss nicht zu erwarten, heißt es von Seiten des Bundeskartellamts. Nach seinen Feststellungen gebe es auf dem Markt für Online-Datingplattformen auch nach dem Zusammenschluss der beiden Riesen hinreichende Ausweichmöglichkeiten durch andere Anbieter. Da die Nutzer häufig parallel mehrere Datingplattformen einsetzten und bei Datingplattformen dem Neukundengeschäft eine ausgeprägte Bedeutung zukomme, sei ein Markteintritt vergleichsweise einfach möglich. Dies verdeutlichten auch die jüngsten Erfolge von mobilen Datingplattformen wie Tinder und Lovoo.

Nutzerbefragungen waren ausschlaggebend

„Die beteiligten Partnervermittlungsportale zählen zu den größten Online-Datingplattformen in Deutschland. Dennoch haben wir das Vorhaben nach intensiver Prüfung freigegeben“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Bei der Bewertung der wettbewerblichen Auswirkungen haben wir insbesondere auch die Ergebnisse von Nutzerbefragungen berücksichtigt. Der relevante Markt lässt sich nicht auf die großen Partnervermittlungs-Plattformen beschränken, sondern umfasst auch eine Vielzahl an weiteren Datingplattformen wie zum Beispiel www.friendscout24.de oder zahlreiche spezialisierte Anbieter, die gezielt bestimmte Nutzergruppen adressieren. Ein erheblicher Wettbewerbsdruck geht derzeit auch von erfolgreichen mobilen Anwendungen, den Dating-Apps aus.“

(Bundeskartellamt / Viola C. Didier)


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Hans-Peter Löw


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