• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Große Online-Datingplattformen dürfen fusionieren

26.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Große Online-Datingplattformen dürfen fusionieren

Beitrag mit Bild

Fusion der Dating-Riesen: Parship und ElitePartner haben eine gemeinsame Zukunft.

Der Traumhochzeit von Parship und ElitePartner steht nichts mehr im Wege: Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb aller Geschäftsanteile an der EliteMedianet GmbH, Hamburg, durch einen Investmentfonds der Oakley Capital Limited, London, freigegeben.

Eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs sei durch den Zusammenschluss nicht zu erwarten, heißt es von Seiten des Bundeskartellamts. Nach seinen Feststellungen gebe es auf dem Markt für Online-Datingplattformen auch nach dem Zusammenschluss der beiden Riesen hinreichende Ausweichmöglichkeiten durch andere Anbieter. Da die Nutzer häufig parallel mehrere Datingplattformen einsetzten und bei Datingplattformen dem Neukundengeschäft eine ausgeprägte Bedeutung zukomme, sei ein Markteintritt vergleichsweise einfach möglich. Dies verdeutlichten auch die jüngsten Erfolge von mobilen Datingplattformen wie Tinder und Lovoo.

Nutzerbefragungen waren ausschlaggebend

„Die beteiligten Partnervermittlungsportale zählen zu den größten Online-Datingplattformen in Deutschland. Dennoch haben wir das Vorhaben nach intensiver Prüfung freigegeben“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Bei der Bewertung der wettbewerblichen Auswirkungen haben wir insbesondere auch die Ergebnisse von Nutzerbefragungen berücksichtigt. Der relevante Markt lässt sich nicht auf die großen Partnervermittlungs-Plattformen beschränken, sondern umfasst auch eine Vielzahl an weiteren Datingplattformen wie zum Beispiel www.friendscout24.de oder zahlreiche spezialisierte Anbieter, die gezielt bestimmte Nutzergruppen adressieren. Ein erheblicher Wettbewerbsdruck geht derzeit auch von erfolgreichen mobilen Anwendungen, den Dating-Apps aus.“

(Bundeskartellamt / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr, 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Meldung

©limbi007/123rf.com


22.09.2026

Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Die Abrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen bleibt für Unternehmen und Berater ein rechtlich sensibles Compliance-Thema.

weiterlesen
Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


22.09.2026

Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Gehaltserhöhungen bleiben moderat, während Unternehmen ihre Gehaltsbudgets zunehmend nach Leistung und strategischer Bedeutung verteilen.

weiterlesen
Gehaltsbudgets 2026 unter Druck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht