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08.02.2018

Meldung, Steuerrecht

Große Koalition: Einigung der Verhandlungsführer auf Koalitionsvertrag

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©blende11.photo/fotolia.com

Die Verhandlungsführer der Großen Koalition haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Aus Sicht der Unternehmen ist das Ergebnis enttäuschend, da sämtliche Ideen und Vorschläge der Wirtschaft zur Stärkung des Steuerstandorts Deutschland verworfen wurden.

Sowohl die Reduzierung der Gesamtsteuerbelastung als auch der substanzbelastenden Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer und die Einführung einer umfassenden steuerlichen Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind nicht geplant. Letztere ist lediglich für KMU vorgesehen, und auch für diesen stark eingeschränkten Unternehmenskreis steht sie unter dem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt des Koalitionsvertrags.

Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge soll abgeschafft, eine Finanztransaktionssteuer eingeführt werden und die Regelung der Share Deals bei der Grunderwerbsteuer weiter verschärft werden. Eine zeitgemäße Reform der außensteuerlichen Hinzurechnungsbesteuerung wurde zwar aufgenommen, steht allerdings im Kontext der Missbrauchsbekämpfung

Im Detail werden im Koalitionsvertrag die folgenden Vorhaben aufgeführt:

  • Die Steuerbelastung der Bürger soll nicht erhöht werden und die kalte Progression alle zwei Jahre überprüft werden, um den Einkommensteuertarif entsprechend anzupassen.
  • Insbesondere untere und mittlere Einkommen sollen beim Solidaritätszuschlag entlastet werden. Der Solidaritätszuschlag soll schrittweise abgeschafft werden. Ab dem Jahr 2021 wird mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfangvon zehn Milliarden Euro begonnen. Durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) werden rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags vollständig vomSolidaritätszuschlag entlastet.
  • Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge soll mit der Etablierung eines funktionierenden automatischen Informationsaustauschs abgeschafft und Umgehungstatbestände sollen verhindert werden.
  • Eine steuerliche Forschungsförderung insbesondere für kleine und mittelgroße forschende Unternehmen soll eingeführt werden.
  • Eine gemeinsame und konsolidierte Bemessungsgrundlage sowie die Einführung von Mindestsätzen bei den Unternehmensteuern auf EU-Ebene werden unterstützt. Zusammen mit Frankreich soll hierfür eine Initiative ergriffen werden, auch um eine europäische Antwort auf internationale Veränderungen und Herausforderungen in diesem Bereich, nicht zuletzt in den USA, zu geben.
  • Die Verpflichtungen aus der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie sollen „im Interesse des Standorts Deutschland“ umgesetzt werden. Ausdrücklich genanntwerden eine zeitgemäße Ausgestaltung der außensteuerlichen Hinzurechnungsbesteuerung, die Anpassung der Zinsschranke und die Ergänzung vonHybridregelungen.
  • Die Einführung einer substantiellen Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext soll zum Abschluss gebracht werden. Ausnahmen werden in diesemZusammenhang nicht mehr genannt.
  • Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, unfairer Steuerwettbewerb und Geldwäsche sollen effizient und unbürokratisch im nationalen, europäischen und internationalen Rahmen bekämpft werden. Steuerschlupflöcher und Steueroasen werden geschlossen.
  • Bemühungen für eine gerechte Besteuerung großer Konzerne, insbesondere auch der Internetkonzerne, sollen unterstützt werden. Dabei wird weiterhin auf internationalen Konsens gesetzt. Durch weltweit möglichst breite Implementierung der OECD-BEPS-Verpflichtungen sowie -Empfehlungen sollen faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen für grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeiten geschafft werden.
  • Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft sollen ergriffen werden.
  • Gesetzliche Regelungen zur weiteren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet sollen geschaffen werden.
  • Das Erhebungs- und Erstattungsverfahren bei der Einfuhrumsatzsteuer soll in Kooperation mit den Bundesländern optimiert werden.
  • Die Grundsteuer soll auf eine feste Basis gestellt werden und als wichtige Einnahmequelle der Kommunen gesichert werden.
  • Eine effektive und rechtssichere gesetzliche Regelung zur Beendigung von missbräuchlichen Gestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals soll geschaffen werden.
  • Im Rahmen einer Wohnraumoffensive sollen u.a. auch steuerliche Anreize für freifinanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment gewährt werden. Dazu soll eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung eingeführt werden. Sie beträgt zusätzlich zur linearen Abschreibung über vierJahre fünf Prozent pro Jahr.
  • Bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung soll für E-Fahrzeuge (Elektro- und Hybridfahrzeuge) ein reduzierter Satz von 0,5 Prozent des inländischenListenpreises eingeführt werden.
  • Für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge soll eine auf fünf Jahre befristete Sonder-AfA (Abschreibung für Abnutzung) von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt werden.
  • Sämtliche aus einer Straftat erlangte Vermögenswerte und rechtswidrige Gewinne sollen konsequent eingezogen werden.
  • Die Rolle des Bundeszentralamts für Steuern soll gestärkt werden. Es soll als zentrale Anlaufstelle für steuerliche Fragen und verbindliche Auskünfte von Gebietsfremden dienen.

 


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