Auf Basis einer umfassenden Untersuchung des britischen Abschlussprüfungsmarkts hat die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA weitreichende Reformen auf dem britischen Abschlussprüfungsmarkt vorgeschlagen. Im Zentrum stehen Überlegungen zur Trennung der Abschlussprüfungs- von der Beratungssparte.
Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA (Competition and Markets Authority) hat Empfehlungen zur Reform des britischen Abschlussprüfermarktes veröffentlicht. Der Abschlussbericht der CMA gibt folgende wesentliche Empfehlungen:
- Eine operative, firmeninterne Trennung des Prüfungs- vom Beratungsgeschäft bei den Big Four-Prüfungsgesellschaften Deloitte, KPMG, EY und PwC. Dies umfasst beispielsweise getrennte Geschäftsführungen, Vergütungsregelungen und Buchführungen, sowie die Unterbindung von Gewinnteilungen zwischen der Prüfungs- und der Beratungssparte.
- Die Einführung verpflichtender Joint Audits unter Einbindung mindestens einer Nicht-Big Four-Prüfungsgesellschaft für die meisten Abschlussprüfungen „großer“ Unternehmen.
- Eine umfassende aufsichtsrechtliche Regulierung und Überwachung der Prüfungsausschüsse der Unternehmen, insbesondere hinsichtlich des Auswahlprozess zur Bestellung des Abschlussprüfers.
- Eine regelmäßige Überprüfung der Umsetzung und der Folgewirkungen der Reform des Abschlussprüfermarktes durch die Regulierungsbehörde alle fünf Jahre.
Weitere Reformvorschläge der CMA umfassen unter anderem:
- Entschädigungs- und Rückforderungsregelungen hinsichtlich der Partnervergütung,
- Regeln für die Eigentumsverhältnisse der Prüfungsgesellschaften,
- Technologische Lizenzierung,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Information der Anteilseigner,
- Kündigungsfristen und Wettbewerbsverbote und
- Verkürzung der Ausschreibungs- und Rotationszeiten bei PIE.
Insgesamt mahnt die CMA eine rasche Umsetzung ihrer Vorschläge an. Jedes Jahr ohne Umsetzung von Reformmaßnahmen erhöhe das Risiko größerer Prüfungsversagen. Weiterführende Informationen sowie der Abschlussbericht der CMA stehen auf der Internetseite des Government Digital Service zur Verfügung.
(WPK vom 25.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)