• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Großbritannien: Wettbewerbsbehörde will Reform des Abschlussprüfungsmarkts

30.04.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Großbritannien: Wettbewerbsbehörde will Reform des Abschlussprüfungsmarkts

Beitrag mit Bild

©Egor/fotolia.com

Auf Basis einer umfassenden Untersuchung des britischen Abschlussprüfungsmarkts hat die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA weitreichende Reformen auf dem britischen Abschlussprüfungsmarkt vorgeschlagen. Im Zentrum stehen Überlegungen zur Trennung der Abschlussprüfungs- von der Beratungssparte.

Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA (Competition and Markets Authority) hat Empfehlungen zur Reform des britischen Abschlussprüfermarktes veröffentlicht. Der Abschlussbericht der CMA gibt folgende wesentliche Empfehlungen:

  • Eine operative, firmeninterne Trennung des Prüfungs- vom Beratungsgeschäft bei den Big Four-Prüfungsgesellschaften Deloitte, KPMG, EY und PwC. Dies umfasst beispielsweise getrennte Geschäftsführungen, Vergütungsregelungen und Buchführungen, sowie die Unterbindung von Gewinnteilungen zwischen der Prüfungs- und der Beratungssparte.
  • Die Einführung verpflichtender Joint Audits unter Einbindung mindestens einer Nicht-Big Four-Prüfungsgesellschaft für die meisten Abschlussprüfungen „großer“ Unternehmen.
  • Eine umfassende aufsichtsrechtliche Regulierung und Überwachung der Prüfungsausschüsse der Unternehmen, insbesondere hinsichtlich des Auswahlprozess zur Bestellung des Abschlussprüfers.
  • Eine regelmäßige Überprüfung der Umsetzung und der Folgewirkungen der Reform des Abschlussprüfermarktes durch die Regulierungsbehörde alle fünf Jahre.

Weitere Reformvorschläge der CMA umfassen unter anderem:

  • Entschädigungs- und Rückforderungsregelungen hinsichtlich der Partnervergütung,
  • Regeln für die Eigentumsverhältnisse der Prüfungsgesellschaften,
  • Technologische Lizenzierung,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Information der Anteilseigner,
  • Kündigungsfristen und Wettbewerbsverbote und
  • Verkürzung der Ausschreibungs- und Rotationszeiten bei PIE.

Insgesamt mahnt die CMA eine rasche Umsetzung ihrer Vorschläge an. Jedes Jahr ohne Umsetzung von Reformmaßnahmen erhöhe das Risiko größerer Prüfungsversagen. Weiterführende Informationen sowie der Abschlussbericht der CMA stehen auf der Internetseite des Government Digital Service zur Verfügung.

(WPK vom 25.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


20.12.2024

ESG und Interim Management

Mangelnde Kompetenz, Erfahrung und Kapazitäten sind häufige Hindernisse, die durch Interim Manager mit ESG- und Industrieexpertise überwunden werden können. Hierzu sprechen wir mit Oliver Krebs.

weiterlesen
ESG und Interim Management

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


20.12.2024

EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten

weiterlesen
EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.12.2024

EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Das DRSC informiert, dass EFRAG am 17.12.2024 den freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (VSME) übermittelt hat.

weiterlesen
EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank