• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Groß- und Millionenkreditverordnung: Änderungsentwurf

13.06.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Groß- und Millionenkreditverordnung: Änderungsentwurf

Beitrag mit Bild

©ngad/fotolia.com

Die BaFin hat einen Entwurf zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) zur Konsultation gestellt. Er sieht vor, Institutsgruppen mit zentralem Risikomanagement im Hinblick auf Großkredite denselben Spielraum für Risikopositionen gegenüber anderen gruppenangehörigen Unternehmen einzuräumen wie Gruppen mit zentraler Liquiditätssteuerung.

Aus Gründen der Neutralität ist die Änderung der GroMiKV geboten, denn aus Sicht der Großkreditregeln macht es keinen Unterschied, ob die Adressenausfallrisikoposition aus Liquiditätstransfers innerhalb der Gruppe oder aus einem Kontrahentenausfallrisiko gegenüber gruppenangehörigen Unternehmen entsteht. Nach der aktuellen GroMiKV können grenzüberschreitende, gruppeninterne Risikopositionen auf Antrag eines Instituts mit bis zu 93,75 Prozent ihrer Bemessungsgrundlage bei der Berechnung der Auslastung der Obergrenze für Großkredite ausgenommen werden, die in der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) festgelegt ist. Voraussetzung ist jedoch unter anderem, dass dies für die Liquiditätsversorgung innerhalb der Gruppe notwendig ist.

Änderungen beim Millionenkredit

Das Meldewesen für Millionenkredite will die BaFin wieder auf seinen originären bankaufsichtlichen Kern begrenzen. Dazu verzichtet sie auf neue Meldeformate mit umfassenden Meldevorgaben, die eigentlich zum 1. Januar 2019 in Kraft treten sollten. Stattdessen sollen die aktuell gültigen Meldeformate zu den Betragsdaten bestehen bleiben und ergänzt werden. Hintergrund ist das geplante Kreditmeldesystem der Europäischen Zentralbank, das Analytical Credit Dataset (AnaCredit). Dieses wird – mit Ausnahme der bankaufsichtlichen Anforderungen – die Daten für sämtliche weiteren Nutzeranforderungen erfassen, also zu Zwecken der Finanzstabilität, der Geldpolitik und des Risikomanagements.

(BaFin, PM vom 13.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


17.06.2025

Lohnsumme bei Erbschaften: Geschäftsführer-Gehälter sind einzubeziehen

Angemessene Vergütungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft sind bei der Lohnsumme (§ 13a ErbStG) zu berücksichtigen.

weiterlesen
Lohnsumme bei Erbschaften: Geschäftsführer-Gehälter sind einzubeziehen

Meldung

©Gajus/fotolia.com


17.06.2025

Gesetzentwurf: Elektronische Beurkundung kommt

Die elektronische Beurkundung verspricht weniger Medienbrüche, mehr Effizienz und bessere Nachvollziehbarkeit.

weiterlesen
Gesetzentwurf: Elektronische Beurkundung kommt

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


16.06.2025

BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil II

Im ersten Teil dieses Beitrags wurde das BFH-Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) zur Anwendung der Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG bereits näher analysiert.

weiterlesen
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil II

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank