• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Groß- und Millionenkreditverordnung: Änderungsentwurf

13.06.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Groß- und Millionenkreditverordnung: Änderungsentwurf

Beitrag mit Bild

©ngad/fotolia.com

Die BaFin hat einen Entwurf zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) zur Konsultation gestellt. Er sieht vor, Institutsgruppen mit zentralem Risikomanagement im Hinblick auf Großkredite denselben Spielraum für Risikopositionen gegenüber anderen gruppenangehörigen Unternehmen einzuräumen wie Gruppen mit zentraler Liquiditätssteuerung.

Aus Gründen der Neutralität ist die Änderung der GroMiKV geboten, denn aus Sicht der Großkreditregeln macht es keinen Unterschied, ob die Adressenausfallrisikoposition aus Liquiditätstransfers innerhalb der Gruppe oder aus einem Kontrahentenausfallrisiko gegenüber gruppenangehörigen Unternehmen entsteht. Nach der aktuellen GroMiKV können grenzüberschreitende, gruppeninterne Risikopositionen auf Antrag eines Instituts mit bis zu 93,75 Prozent ihrer Bemessungsgrundlage bei der Berechnung der Auslastung der Obergrenze für Großkredite ausgenommen werden, die in der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) festgelegt ist. Voraussetzung ist jedoch unter anderem, dass dies für die Liquiditätsversorgung innerhalb der Gruppe notwendig ist.

Änderungen beim Millionenkredit

Das Meldewesen für Millionenkredite will die BaFin wieder auf seinen originären bankaufsichtlichen Kern begrenzen. Dazu verzichtet sie auf neue Meldeformate mit umfassenden Meldevorgaben, die eigentlich zum 1. Januar 2019 in Kraft treten sollten. Stattdessen sollen die aktuell gültigen Meldeformate zu den Betragsdaten bestehen bleiben und ergänzt werden. Hintergrund ist das geplante Kreditmeldesystem der Europäischen Zentralbank, das Analytical Credit Dataset (AnaCredit). Dieses wird – mit Ausnahme der bankaufsichtlichen Anforderungen – die Daten für sämtliche weiteren Nutzeranforderungen erfassen, also zu Zwecken der Finanzstabilität, der Geldpolitik und des Risikomanagements.

(BaFin, PM vom 13.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank