• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Groß- und Millionenkreditverordnung: Änderungsentwurf

13.06.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Groß- und Millionenkreditverordnung: Änderungsentwurf

Beitrag mit Bild

©ngad/fotolia.com

Die BaFin hat einen Entwurf zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) zur Konsultation gestellt. Er sieht vor, Institutsgruppen mit zentralem Risikomanagement im Hinblick auf Großkredite denselben Spielraum für Risikopositionen gegenüber anderen gruppenangehörigen Unternehmen einzuräumen wie Gruppen mit zentraler Liquiditätssteuerung.

Aus Gründen der Neutralität ist die Änderung der GroMiKV geboten, denn aus Sicht der Großkreditregeln macht es keinen Unterschied, ob die Adressenausfallrisikoposition aus Liquiditätstransfers innerhalb der Gruppe oder aus einem Kontrahentenausfallrisiko gegenüber gruppenangehörigen Unternehmen entsteht. Nach der aktuellen GroMiKV können grenzüberschreitende, gruppeninterne Risikopositionen auf Antrag eines Instituts mit bis zu 93,75 Prozent ihrer Bemessungsgrundlage bei der Berechnung der Auslastung der Obergrenze für Großkredite ausgenommen werden, die in der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) festgelegt ist. Voraussetzung ist jedoch unter anderem, dass dies für die Liquiditätsversorgung innerhalb der Gruppe notwendig ist.

Änderungen beim Millionenkredit

Das Meldewesen für Millionenkredite will die BaFin wieder auf seinen originären bankaufsichtlichen Kern begrenzen. Dazu verzichtet sie auf neue Meldeformate mit umfassenden Meldevorgaben, die eigentlich zum 1. Januar 2019 in Kraft treten sollten. Stattdessen sollen die aktuell gültigen Meldeformate zu den Betragsdaten bestehen bleiben und ergänzt werden. Hintergrund ist das geplante Kreditmeldesystem der Europäischen Zentralbank, das Analytical Credit Dataset (AnaCredit). Dieses wird – mit Ausnahme der bankaufsichtlichen Anforderungen – die Daten für sämtliche weiteren Nutzeranforderungen erfassen, also zu Zwecken der Finanzstabilität, der Geldpolitik und des Risikomanagements.

(BaFin, PM vom 13.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht