• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Groß- und Millionenkreditverordnung: Änderungsentwurf

13.06.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Groß- und Millionenkreditverordnung: Änderungsentwurf

Beitrag mit Bild

©ngad/fotolia.com

Die BaFin hat einen Entwurf zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) zur Konsultation gestellt. Er sieht vor, Institutsgruppen mit zentralem Risikomanagement im Hinblick auf Großkredite denselben Spielraum für Risikopositionen gegenüber anderen gruppenangehörigen Unternehmen einzuräumen wie Gruppen mit zentraler Liquiditätssteuerung.

Aus Gründen der Neutralität ist die Änderung der GroMiKV geboten, denn aus Sicht der Großkreditregeln macht es keinen Unterschied, ob die Adressenausfallrisikoposition aus Liquiditätstransfers innerhalb der Gruppe oder aus einem Kontrahentenausfallrisiko gegenüber gruppenangehörigen Unternehmen entsteht. Nach der aktuellen GroMiKV können grenzüberschreitende, gruppeninterne Risikopositionen auf Antrag eines Instituts mit bis zu 93,75 Prozent ihrer Bemessungsgrundlage bei der Berechnung der Auslastung der Obergrenze für Großkredite ausgenommen werden, die in der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) festgelegt ist. Voraussetzung ist jedoch unter anderem, dass dies für die Liquiditätsversorgung innerhalb der Gruppe notwendig ist.

Änderungen beim Millionenkredit

Das Meldewesen für Millionenkredite will die BaFin wieder auf seinen originären bankaufsichtlichen Kern begrenzen. Dazu verzichtet sie auf neue Meldeformate mit umfassenden Meldevorgaben, die eigentlich zum 1. Januar 2019 in Kraft treten sollten. Stattdessen sollen die aktuell gültigen Meldeformate zu den Betragsdaten bestehen bleiben und ergänzt werden. Hintergrund ist das geplante Kreditmeldesystem der Europäischen Zentralbank, das Analytical Credit Dataset (AnaCredit). Dieses wird – mit Ausnahme der bankaufsichtlichen Anforderungen – die Daten für sämtliche weiteren Nutzeranforderungen erfassen, also zu Zwecken der Finanzstabilität, der Geldpolitik und des Risikomanagements.

(BaFin, PM vom 13.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com


12.01.2026

Unternehmen können nicht auf internationale Datentransfers verzichten

Deutsche Unternehmen sind stark auf internationale Datentransfers angewiesen, trotz unsicheren rechtlichen Rahmenbedingungen.

weiterlesen
Unternehmen können nicht auf internationale Datentransfers verzichten

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)