• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Groß- und Millionenkredite: BaFin schafft Länderrisikoverordnung ab

29.12.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Groß- und Millionenkredite: BaFin schafft Länderrisikoverordnung ab

Beitrag mit Bild

©number1411/fotolia.com

Die BaFin hat im Einvernehmen mit der Bundesbank die Länderrisikoverordnung abgeschafft sowie die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) angepasst. Die entsprechende Verordnung ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Damit tritt die Streichung der Länderrisikoverordnung zum 01.01.2018 in Kraft. Die darin enthaltenen relevanten bankaufsichtlichen Informationen sind mittlerweile im Millionenkreditmeldewesen enthalten, so dass die Länderrisikoverordnung verzichtbar ist.

Änderungen im Großkredit- und Millionenkreditwesen

Die bereits konsultierten Änderungen der GroMiKV sehen vor, mit Wirkung zum 01.01.2018 Institutsgruppen mit zentralem Risikomanagement bei Großkrediten denselben Spielraum für Risikopositionen gegenüber anderen gruppenangehörigen Unternehmen einzuräumen wie Gruppen mit zentraler Liquiditätssteuerung. Zudem wird das Meldewesen für Millionenkredite zum 01.01.2019 wieder auf seinen originären bankaufsichtlichen Kern begrenzt. Dazu verzichtet die angepasste Verordnung auf neue Meldeformate mit umfassenden Meldevorgaben, die eigentlich zum 01.01.2019 in Kraft treten sollten. Stattdessen bleiben die aktuell gültigen Meldeformate zu den Betragsdaten bestehen und werden lediglich ergänzt.

(BaFin, PM vom 29.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


08.01.2026

TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Die EU hat einen neuen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung veröffentlicht, der weitreichende Auswirkungen für Unternehmen hat.

weiterlesen
TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)