• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Groß- und Millionenkredite: BaFin schafft Länderrisikoverordnung ab

29.12.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Groß- und Millionenkredite: BaFin schafft Länderrisikoverordnung ab

Beitrag mit Bild

©number1411/fotolia.com

Die BaFin hat im Einvernehmen mit der Bundesbank die Länderrisikoverordnung abgeschafft sowie die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) angepasst. Die entsprechende Verordnung ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Damit tritt die Streichung der Länderrisikoverordnung zum 01.01.2018 in Kraft. Die darin enthaltenen relevanten bankaufsichtlichen Informationen sind mittlerweile im Millionenkreditmeldewesen enthalten, so dass die Länderrisikoverordnung verzichtbar ist.

Änderungen im Großkredit- und Millionenkreditwesen

Die bereits konsultierten Änderungen der GroMiKV sehen vor, mit Wirkung zum 01.01.2018 Institutsgruppen mit zentralem Risikomanagement bei Großkrediten denselben Spielraum für Risikopositionen gegenüber anderen gruppenangehörigen Unternehmen einzuräumen wie Gruppen mit zentraler Liquiditätssteuerung. Zudem wird das Meldewesen für Millionenkredite zum 01.01.2019 wieder auf seinen originären bankaufsichtlichen Kern begrenzt. Dazu verzichtet die angepasste Verordnung auf neue Meldeformate mit umfassenden Meldevorgaben, die eigentlich zum 01.01.2019 in Kraft treten sollten. Stattdessen bleiben die aktuell gültigen Meldeformate zu den Betragsdaten bestehen und werden lediglich ergänzt.

(BaFin, PM vom 29.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht