• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Groß- und Millionenkredite: BaFin schafft Länderrisikoverordnung ab

29.12.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Groß- und Millionenkredite: BaFin schafft Länderrisikoverordnung ab

Beitrag mit Bild

©number1411/fotolia.com

Die BaFin hat im Einvernehmen mit der Bundesbank die Länderrisikoverordnung abgeschafft sowie die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) angepasst. Die entsprechende Verordnung ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Damit tritt die Streichung der Länderrisikoverordnung zum 01.01.2018 in Kraft. Die darin enthaltenen relevanten bankaufsichtlichen Informationen sind mittlerweile im Millionenkreditmeldewesen enthalten, so dass die Länderrisikoverordnung verzichtbar ist.

Änderungen im Großkredit- und Millionenkreditwesen

Die bereits konsultierten Änderungen der GroMiKV sehen vor, mit Wirkung zum 01.01.2018 Institutsgruppen mit zentralem Risikomanagement bei Großkrediten denselben Spielraum für Risikopositionen gegenüber anderen gruppenangehörigen Unternehmen einzuräumen wie Gruppen mit zentraler Liquiditätssteuerung. Zudem wird das Meldewesen für Millionenkredite zum 01.01.2019 wieder auf seinen originären bankaufsichtlichen Kern begrenzt. Dazu verzichtet die angepasste Verordnung auf neue Meldeformate mit umfassenden Meldevorgaben, die eigentlich zum 01.01.2019 in Kraft treten sollten. Stattdessen bleiben die aktuell gültigen Meldeformate zu den Betragsdaten bestehen und werden lediglich ergänzt.

(BaFin, PM vom 29.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Meldung

©momius/fotolia.com


18.05.2026

Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung vor allem sportlich interessierte Beschäftigte anspricht.

weiterlesen
Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht