• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Größenklassen: Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale

12.06.2015

Meldung, Steuerrecht

Größenklassen: Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 09.06.2015 neue Abgrenzungsmerkmale festgelegt, die für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 01.01.2016 gelten.

Für Zwecke der Betriebsprüfung werden die Steuerpflichtigen nach § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000 in Größenklassen (Großbetriebe (G), Mittelbetriebe (M), Kleinbetriebe (K) und Kleinstbetriebe (Kst) eingeteilt, wobei die Zuordnung zu den Größenklassen von Umsatz und Gewinn der Steuerpflichtigen abhängig gemacht wird.

Die ab dem 01.01.2016 geltenden Abgrenzungsmerkmale sind aus dem aktuellen BMF-Schreiben vom 09.06.2015 (IV A 4 – S-1450 / 15 / 10001) zu entnehmen. Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.

(BMF / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Cornelius L. Roth


25.02.2026

Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Verpflichtet sich eine SE, AG oder KGaA mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist …

weiterlesen
Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Meldung

©animaflora/fotolia.com


25.02.2026

110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Tritt der Arbeitgeber bei einer Abschiedsfeier als Gastgeber auf, bestimmt er die Gästeliste und steht ein beruflicher Anlass im Vordergrund, liegt kein Arbeitslohn vor.

weiterlesen
110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


25.02.2026

Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil

Auch hochpreisige Wirtschaftsgüter können „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ sein, sodass deren Gewinn beim Verkauf steuerfrei bleiben kann.

weiterlesen
Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)