• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Größenklassen: Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale

12.06.2015

Meldung, Steuerrecht

Größenklassen: Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 09.06.2015 neue Abgrenzungsmerkmale festgelegt, die für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 01.01.2016 gelten.

Für Zwecke der Betriebsprüfung werden die Steuerpflichtigen nach § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000 in Größenklassen (Großbetriebe (G), Mittelbetriebe (M), Kleinbetriebe (K) und Kleinstbetriebe (Kst) eingeteilt, wobei die Zuordnung zu den Größenklassen von Umsatz und Gewinn der Steuerpflichtigen abhängig gemacht wird.

Die ab dem 01.01.2016 geltenden Abgrenzungsmerkmale sind aus dem aktuellen BMF-Schreiben vom 09.06.2015 (IV A 4 – S-1450 / 15 / 10001) zu entnehmen. Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.

(BMF / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


28.08.2026

Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Große Erbschaften und Schenkungen ließen die Steuerfestsetzungen 2025 auf einen neuen Rekordwert steigen.

weiterlesen
Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


28.08.2026

Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern

Die Datenschutzaufsicht soll laut Gesetzentwurf effizienter und einheitlicher werden, doch rechtliche Fragen sind noch zu klären.

weiterlesen
Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern

Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


27.08.2026

Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Immer mehr Steuerpflichtige nutzen KI und Apps für ihre Steuererklärung und zeigen zugleich großes Interesse an einer automatisch vorausgefüllten Ein-Klick-Lösung.

weiterlesen
Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht