19.01.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Greenwashing: EU reguliert Umweltaussagen

Das Europäische Parlament gab am 17.01.2023 endgültig grünes Licht für eine Richtlinie, die die Produktkennzeichnung verbessert und irreführende Umweltaussagen verbietet.

Beitrag mit Bild

©jirsak/123rf.com

Das Europäische Parlament arbeitet an einer Aktualisierung der bestehenden Vorschriften für Geschäftspraktiken und Verbraucherschutz. Mit den neuen Vorschriften sollen die Rechte der Verbraucher besser geschützt, umweltfreundliche Entscheidungen gefördert und eine Kreislaufwirtschaft, in der Materialien wiederverwendet und recycelt werden, aufgebaut werden.

Genauere und verlässlichere Werbeaussagen

Die neuen Vorschriften sollen vor allem die Kennzeichnung von Produkten klarer und vertrauenswürdiger machen, indem sie allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ verbieten, sofern diese nicht nachgewiesen werden.

Neue Regeln für Nachhaltigkeitssiegel

Reguliert wird künftig auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Für Verwirrung hatte gesorgt, dass es so viele davon gibt und dass man sie kaum vergleichen kann. Künftig sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt worden sind.

Nach der Richtlinie darf man künftig auch nicht mehr behaupten, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Schwerpunkt auf Langlebigkeit

Die neuen Vorschriften haben noch ein weiteres wichtiges Ziel: Sie sollen bewirken, dass Hersteller und Verbraucherschaft mehr Gewicht auf die Langlebigkeit von Produkten legen. Künftig müssen die Garantieinformationen deutlicher sichtbar sein, und es wird ein neues, einheitliches Etikett eingeführt, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker hervorzuheben.

Verboten ist nach den neuen Vorschriften in Zukunft auch, unbegründete Aussagen zur Haltbarkeit zu machen (z. B. zu behaupten, dass eine Waschmaschine 5.000 Waschzyklen lang hält, obwohl dies im Normalbetrieb nicht der Fall ist), dazu aufzufordern, Verbrauchsgüter früher auszutauschen als unbedingt nötig (was z. B. bei Druckertinte häufig der Fall ist), und nicht reparierbare Waren als reparierbar anzupreisen.

Hintergrund und nächste Schritte

Im März 2022 schlug die Europäische Kommission vor, die EU-Verbrauchervorschriften zu aktualisieren, um den grünen Wandel zu unterstützen. Im September 2023 erzielten das Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über die aktualisierten Vorschriften. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments billigten die Vereinbarung auf der Plenartagung in Straßburg im Januar 2024. Auch der Rat muss ihr noch zustimmen. Die Mitgliedstaaten haben dann 24 Monate Zeit, um die aktualisierten Vorschriften in ihr nationales Recht zu übernehmen.


EU Parlament vom 17.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

imilian/123rf.com


25.11.2025

Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Die EU-Kommission hat ein digitales Tool veröffentlicht, mit dem Personen vertraulich und anonym mögliche Verstöße gegen das KI-Gesetz melden können.

weiterlesen
Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


25.11.2025

Bereitschaft zur Weiterbildung stagniert

Der technologische Wandel nimmt immer mehr Geschwindigkeit auf, gleichzeitig stagniert die Bereitschaft zur Weiterbildung, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Bereitschaft zur Weiterbildung stagniert

Meldung

©peshkova/123rf.com


24.11.2025

Wenn KI zum Kollegen wird

Das Verständnis von Zusammenarbeit und Führung ändert sich, denn mit dem Einzug der agentischen KI entstehen neue Rollen in Unternehmen.

weiterlesen
Wenn KI zum Kollegen wird

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank