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28.03.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Greenwashing: Neue EU-Verbraucherschutz-Regeln in Kraft

Am 27.03.2024 sind die neuen EU-Verbrauchervorschriften in Kraft getreten, mit deren Hilfe Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten informiert und vor Greenwashing geschützt werden.

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©jirsak/123rf.com

Mit dem Zugang zu vertrauenswürdigen Informationen und dem Schutz vor irreführenden Geschäftspraktiken sollen Menschen dabei unterstützt werden, nachhaltige Konsumentscheidungen zu treffen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 27.03.2026 in nationales Recht umzusetzen.

Irreführende „Grünfärberei“ und falsche Produktaussagen verboten

Die neuen Regeln richten sich gegen Praktiken wie irreführende „Grünfärberei“ oder falsche Aussagen über Produkte, deren Haltbarkeit nicht den Erwartungen entspricht. Es wird ein harmonisiertes Etikett mit Informationen über die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie der Hersteller eingeführt, die auch einen Verweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht enthält. Außerdem werden vage Umweltaussagen verboten. Das bedeutet: Unternehmen können nicht mehr behaupten, dass sie „grün“ oder „umweltfreundlich“ sind, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie es wirklich sind.

Zum Hintergrund

Die EU-Kommission hat die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel am 30.03.2022 vorgeschlagen. Sie ist Teil eines Pakets von vier Vorschlägen, zusammen mit dem Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung und den Richtlinienvorschlägen zu Umweltaussagen und zur Förderung der Reparatur von Waren (Recht auf Reparatur).


EU-Kommission vom 27.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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