Klimaneutral produziert, bienenfreundlich hergestellt, schützt die Ozeane: Umweltbezogene Werbeaussagen finden sich immer häufiger auf Verpackungen. Am 17.06.2024 hat der Rat der Europäischen Union (EU) sich politisch zur Green Claims Directive (GCD) positioniert. Ziel der Richtlinie ist es, Greenwashing zu verhindern. Künftig soll es Vorgaben geben, wie und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen umweltbezogene Werbeaussagen (Green Claims) verwenden dürfen.
Bitkom fordert „Konformitätsvermutung“
„Wer ein als umweltfreundlich beworbenes Produkt kauft, sollte auch sicher sein, dass es wirklich umweltfreundlich ist“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Bitkom begrüßt die Absicht der EU-Kommission, Greenwashing möglichst zu verhindern, zumindest aber zu erschweren. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Umsetzung bürokratiearm erfolgt und auch kleine Unternehmen und Mittelständler die Regelungen ohne übermäßigen Aufwand erfüllen können. Bitkom schlägt vor, auf das in der Produktsicherheit bewährte Verfahren der so genannten „Konformitätsvermutung“ zu setzen. Produkte und Dienstleistungen auch von Digitalunternehmen könnten damit als besonders nachhaltig oder umweltschonend bezeichnet werden, wenn sie anerkannte einschlägige Standards oder Normen erfüllen.
vzbv: Gute Nachricht für Verbraucher*innen
„Wichtig ist, dass die besonders irreführende Werbung mit Klimaneutralität vollständig ausgeschlossen wird. Und es braucht konkretere Vorgaben, wie Unternehmen den Wahrheitsgehalt von Green Claims nachweisen müssen. Europaweit müssen einheitliche Maßstäbe gelten“, fordert Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Mit der Richtlinie wird es in Zukunft weniger umweltbezogene Werbeaussagen am Markt geben. Denn viele Green Claims lassen sich nicht belegen. Für Verbraucher*innen wäre das positiv. Im aktuellen Dschungel an Siegeln und Claims können sie sich kaum orientieren.“
So geht es weiter
Nach dem Beschluss der Allgemeinen Ausrichtung des Rates der Europäischen Union beginnen die informellen Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission und Europäischem Parlament, wenn sich dieses konstituiert hat. Die Kommission hatte die Richtlinie am 22.03.2023 vorgeschlagen, das Parlament hatte sich am 12.03.2024 positioniert. Erst nachdem sich die drei Institutionen auf eine gemeinsame Position geeinigt haben, wird diese offiziell beschlossen und tritt nach einer Übergangsfrist in Kraft.