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26.04.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Green Deal: EU-Staaten bringen Klimagesetzgebung auf den Weg

Die Europäische Kommission begrüßt die Zustimmung der EU-Staaten zu einer Reihe von Klimagesetzen im Rahmen des europäischen Grünen Deals.

Beitrag mit Bild

©Olivier Le Moal / istockfoto.com

Die Ministerinnen und Minister gaben am 25.04.2023 endgültig grünes Licht für die Reform des EU-Emissionshandelssystems (ETS), für die Einrichtung eines Klimasozialfonds im Umfang von über 80 Milliarden Euro, für ein neues CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM), für ein separates Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude sowie für neue Regeln für den Emissionshandel in der Luft- und Schifffahrt.

Das Europäische Parlament hatte bereits in der vergangenen Woche zugestimmt, somit können die neuen Rechtsvorschriften nun in Kraft treten. Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, ihre Netto-Treibhausgasemissionen 2030 um mindestens 55 % zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden.

Einnahmen aus Emissionshandel fließen in klima- und energiebezogene Projekte

Entsprechend der Einigung fließen die gesamten Einnahmen der EU-Mitgliedstaaten aus dem Emissionshandel in klima- und energiebezogene Projekte sowie die soziale Abfederung der grünen Wandels. Damit ergänzen sie die Klimaausgaben im EU-Haushalt. Der neue Klimasozialfonds soll schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger und Kleinstunternehmen bei Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen. Er wird 2026 starten und mit 65 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt sowie 25-prozentiger Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten ausgestattet sein.

„Fit for 55“ kurz vor Abschluss

„Fit for 55“ ist ein umfassendes Paket von Gesetzesvorschlägen der Europäischen Kommission vom Sommer 2021. Es gießt den Europäischen Grünen Deal und die Klimaziele der EU, auf die sich die 27 EU-Staaten geeinigt hatten, in konkrete Politik – in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern. Mit der Zustimmung steht „Fit for 55“ inzwischen kurz vor dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.

Im vergangenen Monat hatten die Gesetzgeber Rat und Parlament die CO2-Emissionsnormen für Kraftfahrzeuge und die Vorschriften für die nationalen Emissionsminderungsziele in Nicht-ETS-Sektoren und natürliche Kohlenstoffsenken endgültig angenommen.

Vorläufige Einigungen zwischen Rat und Parlament gibt es zur überarbeiteten Energieeffizienz-Richtlinie und zur Richtlinie über erneuerbare Energien, zum Aufbau einer ausreichenden Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und dem Vorschlag zur Förderung nachhaltiger Kraftstoffe für die Schifffahrt.


EU-Kommission vom 25.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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