• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • GmbH-Insolvenz: Auskunftspflicht des Geschäftsführers über privates Vermögen?

29.05.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

GmbH-Insolvenz: Auskunftspflicht des Geschäftsführers über privates Vermögen?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Geschäftsführer einer GmbH muss im Rahmen der Insolvenz der Firma keine Auskünfte über seine privaten Vermögensverhältnisse geben. Die hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 5.3.2015 (Az. IX ZB 62/14) klargestellt.

In dem streitigen Fall verlangte das Insolvenzgericht Auskunft von einem GmbH-Geschäftsführer über seine eigenen Vermögensverhältnisse. Damit sollte die Werthaltigkeit etwaiger gegen ihn gerichteter Erstattungsansprüche – insbesondere solcher aus § 64 GmbHG – überprüft werden. Doch hiergegen wehrte sich der Geschäftsführer erfolgreich.

Keine Offenlegungspflicht über private wirtschaftliche Verhältnisse 

Die Auskunftspflicht des Geschäftsführers einer GmbH erstreckt sich inhaltlich auf sämtliche rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der Gesellschaft, erklärten die BGH-Richter. In diesem Rahmen hat er auch Tatsachen zu offenbaren, die Forderungen der insolventen Gesellschaft gegen ihn selbst – etwa aus § 64 GmbHG – nahelegen können. Keine Auskunft ist hingegen über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Ebenso wenig muss er zur Realisierbarkeit etwaiger gegen ihn gerichteter Ansprüche Angaben machen.

(BGH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Style-Photography/fotolia.com


20.06.2025

BAG: Befristung bleibt trotz Betriebsratstätigkeit wirksam

Auch ein befristet angestellter Arbeitnehmer bleibt befristet, selbst wenn er in den Betriebsrat gewählt wird, entschied das Bundesarbeitsgericht.

weiterlesen
BAG: Befristung bleibt trotz Betriebsratstätigkeit wirksam

Meldung

©jirsak/123rf.com


20.06.2025

Umweltaussagen: Scharfe BRAK-Kritik an geplanter Richtlinien-Umsetzung

Mit der EmpCo-Richtlinie setzt die EU ein deutliches Zeichen gegen irreführende Nachhaltigkeitsaussagen. Kritik kommt von der BRAK.

weiterlesen
Umweltaussagen: Scharfe BRAK-Kritik an geplanter Richtlinien-Umsetzung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.06.2025

Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf die erweiterte Kürzung

Für Kapitalgesellschaften ist die Gewinnerzielungsabsicht bei der Vermietung steuerlich irrelevant. Jede Tätigkeit gilt automatisch als gewerblich.

weiterlesen
Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf die erweiterte Kürzung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank