• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • GmbH-Insolvenz: Auskunftspflicht des Geschäftsführers über privates Vermögen?

29.05.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

GmbH-Insolvenz: Auskunftspflicht des Geschäftsführers über privates Vermögen?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Geschäftsführer einer GmbH muss im Rahmen der Insolvenz der Firma keine Auskünfte über seine privaten Vermögensverhältnisse geben. Die hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 5.3.2015 (Az. IX ZB 62/14) klargestellt.

In dem streitigen Fall verlangte das Insolvenzgericht Auskunft von einem GmbH-Geschäftsführer über seine eigenen Vermögensverhältnisse. Damit sollte die Werthaltigkeit etwaiger gegen ihn gerichteter Erstattungsansprüche – insbesondere solcher aus § 64 GmbHG – überprüft werden. Doch hiergegen wehrte sich der Geschäftsführer erfolgreich.

Keine Offenlegungspflicht über private wirtschaftliche Verhältnisse 

Die Auskunftspflicht des Geschäftsführers einer GmbH erstreckt sich inhaltlich auf sämtliche rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der Gesellschaft, erklärten die BGH-Richter. In diesem Rahmen hat er auch Tatsachen zu offenbaren, die Forderungen der insolventen Gesellschaft gegen ihn selbst – etwa aus § 64 GmbHG – nahelegen können. Keine Auskunft ist hingegen über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Ebenso wenig muss er zur Realisierbarkeit etwaiger gegen ihn gerichteter Ansprüche Angaben machen.

(BGH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


04.08.2026

Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Pflegefahrten zu Angehörigen sind steuerlich nicht automatisch als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

weiterlesen
Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


04.08.2026

Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Viele Ausbildungsbetriebe erhöhen ihre Ausbildungsvergütungen und stärken damit gezielt die Attraktivität beruflicher Ausbildung.

weiterlesen
Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com


03.08.2026

Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Der BGH hat die Voraussetzungen für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat von Konzerngesellschaften präzisiert.

weiterlesen
Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht