• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • GmbH-Insolvenz: Auskunftspflicht des Geschäftsführers über privates Vermögen?

29.05.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

GmbH-Insolvenz: Auskunftspflicht des Geschäftsführers über privates Vermögen?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Geschäftsführer einer GmbH muss im Rahmen der Insolvenz der Firma keine Auskünfte über seine privaten Vermögensverhältnisse geben. Die hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 5.3.2015 (Az. IX ZB 62/14) klargestellt.

In dem streitigen Fall verlangte das Insolvenzgericht Auskunft von einem GmbH-Geschäftsführer über seine eigenen Vermögensverhältnisse. Damit sollte die Werthaltigkeit etwaiger gegen ihn gerichteter Erstattungsansprüche – insbesondere solcher aus § 64 GmbHG – überprüft werden. Doch hiergegen wehrte sich der Geschäftsführer erfolgreich.

Keine Offenlegungspflicht über private wirtschaftliche Verhältnisse 

Die Auskunftspflicht des Geschäftsführers einer GmbH erstreckt sich inhaltlich auf sämtliche rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der Gesellschaft, erklärten die BGH-Richter. In diesem Rahmen hat er auch Tatsachen zu offenbaren, die Forderungen der insolventen Gesellschaft gegen ihn selbst – etwa aus § 64 GmbHG – nahelegen können. Keine Auskunft ist hingegen über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Ebenso wenig muss er zur Realisierbarkeit etwaiger gegen ihn gerichteter Ansprüche Angaben machen.

(BGH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©adiruch/fotolia.com


30.09.2026

Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards

Der IESBA Code 2026 bringt neue Ethik- und Unabhängigkeitsregeln vor allem für Sachverständige und Nachhaltigkeitsprüfungen.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards

Meldung

© Robert Kneschke /fotolia.com


30.09.2026

Immobilienverkauf nach Scheidung soll steuerfrei werden

Der Auszug wegen einer Scheidung soll den späteren steuerfreien Verkauf der gemeinsamen Immobilie nicht mehr gefährden.

weiterlesen
Immobilienverkauf nach Scheidung soll steuerfrei werden

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


29.09.2026

Sammelanderkonten: Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bis Ende 2027

Anwaltliche Sammelanderkonten bleiben bis Ende 2027 von der praktischen Anwendung der CRS-Meldepflicht verschont.

weiterlesen
Sammelanderkonten: Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bis Ende 2027
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht