18.12.2023

Meldung, Steuerrecht

Globale Mindestbesteuerung beschlossen

Der Bundestag hat dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf für eine eine globale Mindestbesteuerung am 10. November 2023, der Bundesrat am 15. Dezember 2023 zugestimmt.

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Weltweit hatten sich mehr als 130 Staaten unter dem Dach von OECD und G20 darauf verständigt, eine globale Mindestbesteuerung einzuführen. In der EU wird die Mindestbesteuerung durch eine EU-Richtlinie sichergestellt.

Wie soll die Mindestbesteuerung aussehen?

International tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro sollen mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Künftig werden sämtliche Gewinne, die ein Konzern weltweit erwirtschaftet, mit 15 Prozent besteuert – ganz egal, wo sie entstehen. Bislang zahlen diejenigen Tochterunternehmen des Konzerns, die in Steueroasen sitzen, kaum Steuern und der Gesamtkonzern profitiert davon.

Durch die Mindestbesteuerung sinkt das Risiko, dass Gewinne verkürzt oder verringert werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die größten multinationalen Unternehmensgruppen den vereinbarten globalen Mindeststeuersatz zahlen. Der Wettlauf um die niedrigsten Steuersätze wird damit bald der Vergangenheit angehören.

Wie wird sichergestellt, dass die Mindeststeuer tatsächlich bezahlt wird?

Werden beispielsweise Profite einer Tochtergesellschaft in einer Steueroase effektiv mit nur fünf Prozent versteuert, dann greifen die neuen Regeln. Der Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, erhält bei einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent das Recht, die Gewinne aus der Steueroase mit 10 Prozent nachzuversteuern. Damit wird sichergestellt, dass auch diese Gewinne im Ergebnis einer effektiven Besteuerung in Höhe von 15 Prozent unterliegen.

Die Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung besteht aus zwei Säulen. In der ersten Säule geht es darum, wo die Steuer erhoben wird, in der zweiten Säule wird gefragt, wie hoch die Steuer ausfällt. Die Mindestbesteuerung ist die zweite Säule des Projekts.

Die zwei Säulen

Die erste Säule umfasst das neue System der Zuweisung von Besteuerungsrechten für die größten multinationalen Unternehmen an die Steuerhoheitsgebiete, in denen die Gewinne erwirtschaftet werden. Das Kernstück dieser Säule wird ein multilaterales Übereinkommen sein. Die fachlichen Arbeiten an den Einzelheiten laufen derzeit noch bei der OECD. Hier geht es um die Frage: Wo wird besteuert?

Die zweite Säule umfasst die Vorschriften, mit denen die Möglichkeiten für Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verringert werden, um sicherzustellen, dass die größten multinationalen Unternehmensgruppen einen Mindestsatz an Körperschaftsteuer zahlen. Diese Säule betrifft die Frage: Wie hoch wird besteuert? Säule 2 ist durch eine EU-Richtlinie, die von allen Mitgliedstaaten einstimmig angenommen wurde, rechtlich verankert und wird nun in nationales Recht umgesetzt.


Bundesregierung vom 15.12.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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