• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gleichstellung gilt auch in Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften

08.12.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gleichstellung gilt auch in Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Das OVG Schleswig-Holstein hat klargestellt, dass das landesrechtliche Gleichstellungsgebot auch von einer Gemeinde- bzw. Stadtvertretung zu beachten ist, wenn sie Vertreter/innen in Gremien privatrechtlich organisierter Gesellschaften entsendet.

Streitgegenstand war eine gemäß Gemeindeordnung ausgesprochene Beanstandung des Bürgermeisters der Stadt Husum gegenüber dem Stadtverordnetenkollegium. Dieses hatte im Jahre 2015 beschlossen, vier Männer und eine Frau in den Aufsichtsrat der Tourismus- und Stadtmarketing Husum GmbH (TSMG) zu entsenden. Nach Auffassung des Bürgermeisters falle auch die Entsendung ehrenamtlich Tätiger in den Aufsichtsrat einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft wie der TSMG in den Geltungsbereich des Gleichstellungsgesetzes und dessen Gebot paritätischer Besetzung.

War das Gleichstellungsgesetz anwendbar?

Das Stadtverordnetenkollegium hatte gegen diese Beanstandung geklagt und zur Begründung vor allem geltend gemacht, dass das Gleichstellungsgesetz in diesem Fall nicht anwendbar sei. Die Beanstandung greife unzulässig in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie ein. Dem war das Verwaltungsgericht allerdings nicht gefolgt.

Frauen und Männer sollen jeweils hälftig berücksichtigt werden

Auf die Berufung des Stadtverordnetenkollegiums hat das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung mit Urteil vom 06.12.2017 (3 LB 11/17) bestätigt. Es führte in der mündlichen Urteilsbegründung aus, dass der beklagte Bürgermeister den Beschluss zu Recht beanstandet habe, weil das Stadtverordnetenkollegium nicht beachtet habe, dass auch bei der Benennung von Vertreterinnen und Vertretern für Aufsichtsräte Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

(OVG Schleswig-Holstein, PM vom 06.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Laurenz Wagner


23.06.2026

BFH lockert Abzugsverbot bei Schwestergesellschaftsdarlehen: Zinsforderungen und natürliche Personen außen vor

Wer Darlehen zwischen Schwestergesellschaften strukturiert, kennt das Risiko: Das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG droht, Verluste aus dem Ausfall von Forderungen zwischen Schwestergesellschaften steuerlich zu neutralisieren.

weiterlesen
BFH lockert Abzugsverbot bei Schwestergesellschaftsdarlehen: Zinsforderungen und natürliche Personen außen vor

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


23.06.2026

Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Nutzflächen auf Wohngrundstücken führen nicht automatisch zu einer höheren Grundsteuerbelastung, so das FG Niedersachsen.

weiterlesen
Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


23.06.2026

DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

Datenschutzverstöße führen nicht automatisch zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln. Gerichte bleiben jedoch verpflichtet, die DSGVO zu beachten.

weiterlesen
DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht