• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gleichstellung gilt auch in Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften

08.12.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gleichstellung gilt auch in Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Das OVG Schleswig-Holstein hat klargestellt, dass das landesrechtliche Gleichstellungsgebot auch von einer Gemeinde- bzw. Stadtvertretung zu beachten ist, wenn sie Vertreter/innen in Gremien privatrechtlich organisierter Gesellschaften entsendet.

Streitgegenstand war eine gemäß Gemeindeordnung ausgesprochene Beanstandung des Bürgermeisters der Stadt Husum gegenüber dem Stadtverordnetenkollegium. Dieses hatte im Jahre 2015 beschlossen, vier Männer und eine Frau in den Aufsichtsrat der Tourismus- und Stadtmarketing Husum GmbH (TSMG) zu entsenden. Nach Auffassung des Bürgermeisters falle auch die Entsendung ehrenamtlich Tätiger in den Aufsichtsrat einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft wie der TSMG in den Geltungsbereich des Gleichstellungsgesetzes und dessen Gebot paritätischer Besetzung.

War das Gleichstellungsgesetz anwendbar?

Das Stadtverordnetenkollegium hatte gegen diese Beanstandung geklagt und zur Begründung vor allem geltend gemacht, dass das Gleichstellungsgesetz in diesem Fall nicht anwendbar sei. Die Beanstandung greife unzulässig in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie ein. Dem war das Verwaltungsgericht allerdings nicht gefolgt.

Frauen und Männer sollen jeweils hälftig berücksichtigt werden

Auf die Berufung des Stadtverordnetenkollegiums hat das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung mit Urteil vom 06.12.2017 (3 LB 11/17) bestätigt. Es führte in der mündlichen Urteilsbegründung aus, dass der beklagte Bürgermeister den Beschluss zu Recht beanstandet habe, weil das Stadtverordnetenkollegium nicht beachtet habe, dass auch bei der Benennung von Vertreterinnen und Vertretern für Aufsichtsräte Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

(OVG Schleswig-Holstein, PM vom 06.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Bianca Disch


24.03.2026

Entstrickungsbesteuerung trotz fortbestehender Verstrickung?

Am 17.03.2026 fand in Berlin die sechste WIN Tax Conference unter dem Motto „Tax in Action“ statt, eine Veranstaltung mit spannenden Vorträgen und Podiumsdiskussionen mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten aus Finanzverwaltung, Unternehmen und Beratung.

weiterlesen
Entstrickungsbesteuerung trotz fortbestehender Verstrickung?

Meldung

©olando/fotolia.com


24.03.2026

BGH: Kein Anspruch auf vorzeitiges „Verbrenner-Aus“

Der BGH hat entschieden, dass private Kläger u.a. aus dem Pariser Klimaabkommen keinen Anspruch gegen Autohersteller aufs „Verbrenner-Aus“ ableiten können.

weiterlesen
BGH: Kein Anspruch auf vorzeitiges „Verbrenner-Aus“

Meldung

©Andriy Popov/123rf.com


24.03.2026

Homeoffice: Rückkehr ins Büro braucht mehr als eine Ansage

Weniger Homeoffice und mehr Büropräsenz funktioniert nur, wenn sie gut begründet, fair gestaltet und alltagstauglich umgesetzt wird.

weiterlesen
Homeoffice: Rückkehr ins Büro braucht mehr als eine Ansage
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)