• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gewerkschaftsmitglied muss Aufsichtsratstantieme teils an Gewerkschaftsstiftung abführen

15.01.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Gewerkschaftsmitglied muss Aufsichtsratstantieme teils an Gewerkschaftsstiftung abführen

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Gewerkschaftsmitglieder sind auch dann verpflichtet, einen Teil ihrer eingenommenen Aufsichtsratstantiemen satzungsgemäß an die gewerkschaftseigene Stiftung abzuführen, wenn sie nicht über eine Liste der Gewerkschaft gewählt oder von dieser bei der Kandidatur unterstützt wurden. Dies hat das OLG Frankfurt am Main entschieden.

Der Beklagte war Mitglied der klagenden Gewerkschaft IG Metall. Nach § 3 der Gewerkschaftssatzung müssen Gewerkschaftsmitglieder, die Funktionen in einem übergeordneten Überwachungs- und Entscheidungsgremium (z.B. als Aufsichtsratsmitglied) wahrnehmen, einen Teil der dafür erhaltenen Vergütung an die gewerkschaftseigene Hans-Böckler-Stiftung abführen. Die Regelung setzt einen Beschluss über die Abführungsregelungen des Bundesausschusses des DGB um.

IG Metall verlangt Teil der Aufsichtsratsvergütung

Der Beklagte war drei Jahre Mitglied im Aufsichtsrat einer GmbH. Für dieses Amt hatte er nicht auf der von der IG Metall aufgestellten Liste kandidiert, sondern eigenständig. Die IG Metall nimmt den Beklagten nun auf Abführung eines Teils der erhaltenen Aufsichtsratsvergütung in Anspruch. Der Beklagte meint, er sei bereits deshalb nicht verpflichtet, einen Teil der Einkünfte abzuführen, weil er nicht über eine Liste der Klägerin in den Aufsichtsrat gewählt worden sei. Außerdem hätten die auf der Liste der Gewerkschaft kandidierenden Mitglieder versucht, seine Kandidatur zu verhindern und sich ihm gegenüber rassistisch und beleidigend geäußert.

Urteil: Abführungsverpflichtung ist wirksam

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Berufung hatte vor dem OLG Frankfurt am Main keinen Erfolg (Urteil vom 18.12.2018 – 4 U 86/18). § 3 der Gewerkschaftssatzung enthalte eine wirksame Verpflichtung der Mitglieder, einen Teil der erlangten Aufsichtsratstantiemen an die gewerkschaftseigene Stiftung abzuführen. Die Bestimmung setze entsprechende Beschlüsse des DGB um, zu welchem auch die IG Metall gehöre. Das vom Beklagten geschilderte unangemessene Verhalten einzelner Gewerkschaftsmitglieder ihm gegenüber könne der IG Metall nicht in der Weise zugerechnet werden, dass ihre satzungsgemäßen Ansprüche verwirkt seien.

Fehlanreize für eine Kandidatur sollen verhindert werden

Das OLG betont: „Aus Gründen der Gleichbehandlung ist es geboten, dass sämtliche Mitglieder der Klägerin mit einem entsprechenden Mandat verpflichtet sind, die in der Richtlinie geregelten Anteile ihrer Bezüge an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen, unabhängig davon, ob ihre jeweilige Kandidatur von der Klägerin unterstützt wurde oder nicht.“ Mit der Regelung sollten „generelle Fehlanreize“ für eine Kandidatur verhindert werden, da sich andernfalls „Gewerkschaftsmitglieder deutlich besser stellen“ würden, wenn sie sich nicht auf Gewerkschaftslisten setzen oder in sonstiger Weise unterstützen lassen würden. Die Abführungspflicht stelle keine Gegenleistung für die Unterstützung bei der Wahl dar. Es gehe vielmehr darum, „einerseits zu verhindern, dass sich Kandidaten für den Aufsichtsrat wegen der dort gezahlten Vergütung bewerben und andererseits die Mitbestimmung durch die Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung zu fördern“.

(OLG Frankfurt am Main, PM vom 15.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


14.02.2025

FACHFRAGEN: Bürokratieabbau reloaded

Die ehemalige Bundesregierung hatte ein neues Gesetz verabschiedet, das die Bürokratie abbauen soll. Aber was bedeutet das konkret für Sie?

weiterlesen
FACHFRAGEN: Bürokratieabbau reloaded

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


14.02.2025

EU-Kommission legt Arbeitsprogramm für 2025 vor

Die EU-Kommission plant, die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch ein vereinfachtes Regelwerk und reduzierte Berichtspflichten effizienter und praxisnaher zu gestalten.

weiterlesen
EU-Kommission legt Arbeitsprogramm für 2025 vor

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


14.02.2025

Steigende Einnahmen: Der Grundsteuer-Trend im Überblick

Regionale Unterschiede zeigen, dass Kommunen unterschiedlich stark von der Grundsteuer profitieren. Die Reform ab 2025 könnte neue Dynamiken bringen.

weiterlesen
Steigende Einnahmen: Der Grundsteuer-Trend im Überblick

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank