• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Reiseunternehmen

02.05.2016

Meldung, Steuerrecht

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Reiseunternehmen

Beitrag mit Bild

Im Verfahren zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Reiseunternehmen hat das FG Münster heute die Entscheidungsgründe veröffentlicht.

Das Finanzgericht Münster hat klargestellt, dass Aufwendungen von Reiseveranstaltern für Reiseleistungen vor Ort anteilig der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst d und e GewStG 2002 unterliegen können.

Im Streitfall organisierte die Klägerin Sportreisen in Form von Pauschalreisen und schloss zu diesem Zweck mit anderen Leistungsträgern vor Ort Verträge über typische Reiseleistungen, insbesondere Übernachtungen, Beförderungen, Verpflegungen und Aktivitäten ab. Daneben betrieb die Klägerin selbst Hotels.

Eigenständige Nebenleistungen unterliegen nicht der Hinzurechnung

Das FG Münster kam mit Urteil vom 04.02.2016 (Az. 9 K 1472/13 G) zu dem Schluss, dass die hierfür anfallenden Aufwendungen der Klägerin lediglich hinsichtlich des in ihnen enthaltenen Miet- und Pachtanteils für Hotelzimmer und -kontingente der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen. Aufwendungen für reine Betriebskosten wie z.B. für Wasser, Strom und Heizung und für eigenständig zu beurteilende Nebenleistungen wie z.B. für Verpflegungs- oder Beförderungsleistungen oder Animation unterlägen nicht der Hinzurechnung. Aufwendungen für selbst betriebene Hotels unterliegen, so die Richter, dann von vornherein nicht der Hinzurechnung, wenn es sich um ausländische Betriebsstätten handelt, die nicht der deutschen Gewerbesteuer unterfallen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

(FG Münster, PM vom 02.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Der EuGH soll klären, wo bei privater Datenverarbeitung die Grenzen der DSGVO-Haushaltsausnahme liegen.


18.09.2026

BGH lässt Reichweite der DSGVO-Haushaltsausnahme klären

Der EuGH soll klären, wo bei privater Datenverarbeitung die Grenzen der DSGVO-Haushaltsausnahme liegen.

weiterlesen
BGH lässt Reichweite der DSGVO-Haushaltsausnahme klären

Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


18.09.2026

EU will Anerkennung von Berufsqualifikationen beschleunigen

Die EU will Berufsqualifikationen schneller anerkennen und grenzüberschreitendes Arbeiten einfacher, digitaler und sicherer machen.

weiterlesen
EU will Anerkennung von Berufsqualifikationen beschleunigen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


17.09.2026

BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs

Beim Gesellschaftspostfach dürfen Unterzeichner und Versender verschieden sein, wenn beide die Gesellschaft wirksam vertreten dürfen.

weiterlesen
BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht