• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Reiseunternehmen

02.05.2016

Meldung, Steuerrecht

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Reiseunternehmen

Beitrag mit Bild

Im Verfahren zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Reiseunternehmen hat das FG Münster heute die Entscheidungsgründe veröffentlicht.

Das Finanzgericht Münster hat klargestellt, dass Aufwendungen von Reiseveranstaltern für Reiseleistungen vor Ort anteilig der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst d und e GewStG 2002 unterliegen können.

Im Streitfall organisierte die Klägerin Sportreisen in Form von Pauschalreisen und schloss zu diesem Zweck mit anderen Leistungsträgern vor Ort Verträge über typische Reiseleistungen, insbesondere Übernachtungen, Beförderungen, Verpflegungen und Aktivitäten ab. Daneben betrieb die Klägerin selbst Hotels.

Eigenständige Nebenleistungen unterliegen nicht der Hinzurechnung

Das FG Münster kam mit Urteil vom 04.02.2016 (Az. 9 K 1472/13 G) zu dem Schluss, dass die hierfür anfallenden Aufwendungen der Klägerin lediglich hinsichtlich des in ihnen enthaltenen Miet- und Pachtanteils für Hotelzimmer und -kontingente der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen. Aufwendungen für reine Betriebskosten wie z.B. für Wasser, Strom und Heizung und für eigenständig zu beurteilende Nebenleistungen wie z.B. für Verpflegungs- oder Beförderungsleistungen oder Animation unterlägen nicht der Hinzurechnung. Aufwendungen für selbst betriebene Hotels unterliegen, so die Richter, dann von vornherein nicht der Hinzurechnung, wenn es sich um ausländische Betriebsstätten handelt, die nicht der deutschen Gewerbesteuer unterfallen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

(FG Münster, PM vom 02.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


28.11.2025

Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Wer Hinweise auf rechtswidriges Verhalten ignoriert oder nicht nachhakt, läuft Gefahr, persönlich in die Haftung zu geraten, bestätigt das OLG Frankfurt.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.11.2025

Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Der BFH hat eine praxisrelevante Frage zur Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen beantwortet.

weiterlesen
Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank