• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gewerbesteuerliche Behandlung von negativen Einlagezinsen

19.11.2015

Meldung, Steuerrecht

Gewerbesteuerliche Behandlung von negativen Einlagezinsen

Beitrag mit Bild

Negative Einlagezinsen – wie funktioniert die gewerbesteuerliche Behandlung?

Die von einem Unternehmer entrichteten negativen Einlagezinsen stellen Betriebsausgaben dar. Zu der sich hieran anschließenden Frage einer möglichen gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG hat nun das Finanzministerium Baden-Württemberg Stellung genommen.

Nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG unterliegen grundsätzlich nur solche Entgelte der Hinzurechnung, welche ein Unternehmen für das ihm zur Verfügung gestellte Fremdkapital zu entrichten hat. Diese Hinzurechnung setzt eine Schuld und ein Entgelt im Sinne einer Gegenleistung für die Nutzungsmöglichkeit des Fremdkapitals voraus.

Hinzurechnung kommt nicht in Betracht

Die von einem gewerblichen Unternehmen an ein Geld- oder Kreditinstitut entrichteten negativen Einlagezinsen werden nicht für die Nutzung von Kapital eines Dritten (Fremdkapital), sondern für die Verwahrung von Eigenkapital entrichtet und erfüllen damit nicht die Voraussetzungen des § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG. Eine Hinzurechnung kommt daher nicht in Betracht. Dies gilt auch für die von einem Geld- oder Kreditinstitut an die Europäische Zentralbank entrichteten negativen Einlagezinsen.

Der Erlass 3 – G 142.2 / 82 (koordinierter Ländererlass) vom 17.11.2015 des Finanzministeriums Baden-Württemberg ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.

(FinMin Baden-Württemberg vom 17.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


04.10.2024

EuGH zur Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Der EuGH stellt klar, dass Lebensmittel aus Drittländern das EU-Bio-Logo nur tragen dürfen, wenn sie den EU-Vorgaben vollständig entsprechen.

weiterlesen
EuGH zur Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


04.10.2024

Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

Ziel der Leitlinien ist ein gemeinsames Verständnis der Eckpunkte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


02.10.2024

Solarpaket: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Mit dem Solarpaket sollen die höheren Ausbauziele für Photovoltaik erreicht werden: Bis 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) Solarleistung dazukommen.

weiterlesen
Solarpaket: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank