13.01.2017

Meldung, Steuerrecht

Gewerbesteuer bei Gesellschaft in Abwicklung

Beitrag mit Bild

Abgabenordnung/Gewerbesteuer: Ende des Abwicklungszeitraums als gewerbesteuerrechtlich rückwirkendes Ereignis?

Das Finanzgericht Hamburg hatte sich in einem aktuellen Streitfall mit der Frage beschäftigt, ob das Ende des Abwicklungszeitraums einer Gesellschaft als gewerbesteuerrechtlich rückwirkendes Ereignis zu beurteilen ist.

Der Gewinnermittlungszeitraum für eine Gesellschaft in Abwicklung ist der gesamte Abwicklungszeitraum, stellt das FG Hamburg in seinem Bescheid vom 25.08.2016 (Az. 5 K 53/15) klar. Der Gewinn ist ratierlich auf die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums zu verteilen. Davon unabhängig entsteht die Gewerbesteuer mit Ablauf des einzelnen Kalenderjahres.

Das Ende der Abwicklung ist ein rückwirkendes Ereignis

Gewerbesteuerliches Ende der Abwicklung ist der Zeitpunkt, zu dem das zur Verteilung kommende Vermögen feststeht. Sofern bereits Gewerbesteuermessbescheide für frühere Kalenderjahre des Gewinnermittlungszeitraums erlassen sind, stellt das Ende der Abwicklung ein rückwirkendes Ereignis dar. Die Feststellung, ob ein rückwirkendes Ereignis vorliegt, kann auch dann in einem Änderungsbescheid getroffen werden, wenn die Änderung nach § 164 Abs. 2 AO erfolgt. Der Gewerbesteuermessbescheid ist für die Feststellung, ob ein rückwirkendes Ereignis vorliegt, Grundlagenbescheid für die Zinsfestsetzung.

Gegen den Gerichtsbescheid wurde Revision eingelegt, Az. des BFH I R 70/16.

(FG Hamburg, NL vom 02.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

gregbrave/123rf.com


20.11.2025

EUDR-Update

Die EU diskutiert kurzfristige Änderungen an der Entwaldungsverordnung (EUDR), darunter erleichterte Pflichten für kleinere Unternehmen und eine Fristverlängerung.

weiterlesen
EUDR-Update

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


20.11.2025

50.800 Stellen in Deutschland verloren

Zwischen 2021 und 2023 haben rund 1.300 größere Unternehmen Teile ihrer Tätigkeiten ins Ausland verlagert, was zu einem Nettoverlust von etwa 50.800 Arbeitsplätzen geführt hat.

weiterlesen
50.800 Stellen in Deutschland verloren

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


19.11.2025

Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Bei Nachzahlungszinsen infolge eines vom Finanzamt mitverursachten Rechtsirrtums kann ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen gerechtfertigt sein.

weiterlesen
Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank