13.01.2017

Meldung, Steuerrecht

Gewerbesteuer bei Gesellschaft in Abwicklung

Beitrag mit Bild

Abgabenordnung/Gewerbesteuer: Ende des Abwicklungszeitraums als gewerbesteuerrechtlich rückwirkendes Ereignis?

Das Finanzgericht Hamburg hatte sich in einem aktuellen Streitfall mit der Frage beschäftigt, ob das Ende des Abwicklungszeitraums einer Gesellschaft als gewerbesteuerrechtlich rückwirkendes Ereignis zu beurteilen ist.

Der Gewinnermittlungszeitraum für eine Gesellschaft in Abwicklung ist der gesamte Abwicklungszeitraum, stellt das FG Hamburg in seinem Bescheid vom 25.08.2016 (Az. 5 K 53/15) klar. Der Gewinn ist ratierlich auf die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums zu verteilen. Davon unabhängig entsteht die Gewerbesteuer mit Ablauf des einzelnen Kalenderjahres.

Das Ende der Abwicklung ist ein rückwirkendes Ereignis

Gewerbesteuerliches Ende der Abwicklung ist der Zeitpunkt, zu dem das zur Verteilung kommende Vermögen feststeht. Sofern bereits Gewerbesteuermessbescheide für frühere Kalenderjahre des Gewinnermittlungszeitraums erlassen sind, stellt das Ende der Abwicklung ein rückwirkendes Ereignis dar. Die Feststellung, ob ein rückwirkendes Ereignis vorliegt, kann auch dann in einem Änderungsbescheid getroffen werden, wenn die Änderung nach § 164 Abs. 2 AO erfolgt. Der Gewerbesteuermessbescheid ist für die Feststellung, ob ein rückwirkendes Ereignis vorliegt, Grundlagenbescheid für die Zinsfestsetzung.

Gegen den Gerichtsbescheid wurde Revision eingelegt, Az. des BFH I R 70/16.

(FG Hamburg, NL vom 02.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank