• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gewerbesteuer: Anpassung von Steuervorauszahlungen

29.12.2021

Meldung, Steuerrecht

Gewerbesteuer: Anpassung von Steuervorauszahlungen

Nachdem das BMF kürzlich bekanntgegeben hat, dass aufgrund der Coronapandemie Steuerpflichtige die Anpassung ihrer Steuervorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer beantragen können, kommt nun ein Update: Gleiches gilt auch für die Gewerbesteuer.

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

In Zeiten wie diesen bangen viele Unternehmen um ihre Liquidität. Die kürzlich bekannt gewordene Nachricht, dass die Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 und 2022 coronabedingt wie in den Vorjahren im vereinfachten Verfahren angepasst werden können (vgl. BMF-Schreiben vom 07.12.2021), beruhigt ein wenig.

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen nun einen Erlass veröffentlicht, der gleiches auch für die Gewerbesteuer anordnet.

Herabsetzung des Steuermessbetrags beantragen

Von der Pandemie nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige können bis 30.06.2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse beim Finanzamt Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2021 und 2022 stellen. Bei der Nachprüfung sind keine strengen Anforderungen zu stellen.

Stundungs- und Erlassanträge

Sollten Steuerpflichtige Anträge auf Stundung oder Erlass der Steuer planen, so ist grundsätzlich die Gemeinde der richtige Ansprechpartner. Lediglich in den Stadtstaaten (Berlin, Bremen und Hamburg) sind die Finanzämter hierfür zuständig.

Den Erlass vom 09.12.2021 in voller Länge finden Sie hier.


DStV vom 10.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


18.12.2025

Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Der Bundesfinanzhof hat erstmals klargestellt, wann ein Schadensersatzanspruch wegen Datenschutzverstößen gegen ein Finanzamt zulässig ist.

weiterlesen
Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.12.2025

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen

Künftig sollen die Regeln für Produkthaftung auch für Schäden gelten, die durch fehlerhafte Software – einschließlich KI-Software – verursacht wurden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen

Meldung

©momius/fotolia.com


17.12.2025

Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Mit seinem zweiten Schreiben zur E-Rechnung bringt das Bundesfinanzministerium Licht ins Dunkel – doch nicht ohne neue Herausforderungen.

weiterlesen
Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank