18.08.2023

Sponsored News

Geteiltes Leid ist halbes Leid

Warum Steuer- und IT-Abteilung bei der Migration zu SAP S/4HANA zusammenarbeiten sollten.

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Viele der multinationalen Unternehmen müssen heute ihre Geschäftsabläufe transformieren. Eine wichtige Transformation ist der Übergang zu SAP S/4HANA. Die IT-Abteilung treibt diesen Übergang voran, muss sich dabei aber an Budgetbeschränkungen und Fristen halten – doch einer der betroffenen Bereiche, der oft übersehen wird, ist die Steuer.

Die Anpassung der ERP-Umgebung sowie der Umstieg auf SAP S/4HANA ist eine Möglichkeit für die IT- und Steuerabteilung, zusammenzuarbeiten. Dies gibt der Steuerabteilung die Chance, die Umsatzsteuerfindung in SAP zu optimieren. Gleichzeitig kann die IT-Abteilung Prozesse standardisieren und spezifische ERP-Systemanpassungen minimieren.

Jetzt herunterladen!

 

 


Vertex

Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)