Transaktionen um den Ausschüttungstermin (sog. Cum-Cum-Geschäfte) bieten aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung von Dividendenerträgen und Kurserfolgen beachtliches Gestaltungspotenzial. Doch ist diese Steuerarbitrage nach neuer Rechtslage überhaupt noch attraktiv?
Um Umgehungen der Dividendenbesteuerung durch Cum-Cum-Geschäfte zu begegnen, hat der Gesetzgeber mit dem Investmentsteuerreformgesetz vom 19.07.2016 den § 36a EStG eingefügt. Gegenüber Cum-Ex-Geschäften, deren Zweck in der Mehrfach-Erstattung der Kapitalertragsteuer bei Leerverkäufen lag, geht es hierbei um die Anteilsübertragung mit Ausschüttungsanspruch auf einen wirtschaftlichen Eigentümer mit relativ zum Veräußerer günstiger Ausschüttungsbesteuerung.
Steuerarbitrage durch passendes Timing von Transaktionen
Eine überzeugende Lösung enthält diese Neuregelung aber nicht, sodass diverse Gestaltungen auch zukünftig grundsätzlich anwendbar sind. Der Fachbeitrag „Steuerarbitrage um den Ausschüttungstermin von Kapitalgesellschaften“ von Prof. Dr. Alois Paul Knobloch beschäftigt sich mit eben diesen Gestaltungsmöglichkeiten, die auch bei neuer Rechtslage noch so lange nutzbar sind, bis der Gesetzgeber zu einer systemgerechteren Lösung gelangt. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 12.08.2016, Heft 32, Seite 1825-1837 sowie online unter DB1202240.