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30.12.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Zum Jahreswechsel 2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen im Bereich Umwelt und Klimaschutz in Kraft. Im Fokus stehen steuerliche Entlastungen, weniger Bürokratie und neue Rücknahmepflichten. Die Änderungen betreffen Unternehmen ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher und haben direkte Auswirkungen auf Kosten, Pflichten und Fördermöglichkeiten.

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©Falko Müller/fotolia.com

CO2-Steuer – Preisentwicklung gebremst

Die CO2-Steuer für Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Öl und Gas steigt moderater als in den vergangenen Jahren. Der Preis für eine Tonne ausgestoßenes Kohlendioxid lag 2025 stabil bei 55 Euro. Ab 01.01.2026 bewegt er sich in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro.

90 % der Unternehmen von CO2-Grenzausgleich (CBAM) befreit

Der Europäische CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) wird ab 01.01.2026 deutlich vereinfacht. Der Mechanismus wird auf große Importmengen wichtiger energie- und emissionsintensiver Grundstoffe – wie Stahl und Aluminium – begrenzt, die außerhalb der EU hergestellt werden. Kleinimporteure sind bis zu einem Schwellenwert von 50 Tonnen pro Jahr von den Pflichten ausgenommen. Damit entfällt für kleine Unternehmen künftig die Pflicht zur Teilnahme am CBAM und der damit verbundene bürokratische Aufwand.

E-Schrott richtig und leichter entsorgen

Mit dem Beginn des neuen Jahres 2026 wird es einfacher und sicherer, ausgediente Elektrogeräte zu entsorgen. Zum Beispiel können Verbraucherinnen und Verbraucher E-Zigaretten überall dort unentgeltlich zurückgeben, wo sie verkauft werden. Wertvolle Bestandteile werden wiederverwertet. Das schützt die Umwelt, schont die Ressourcen und reduziert die Brandgefahr.

Agrardiesel-Subvention kommt zurück

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bekommen ab 01.01.2026 wieder Zuschüsse für den Einsatz von Diesel-Kraftstoff. Künftig können sich land- und forstwirtschaftliche Betriebe wieder 21,48 Cent pro Liter von der Energiesteuer für Diesel erstatten lassen. Das entlastet die Branche dauerhaft um rund 430 Millionen Euro jährlich und stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird um fünf Jahre verlängert – neuer Stichtag: 31.12.2030. So profitieren auch ab 2026 neu zugelassene Elektrofahrzeuge von der bis zu zehnjährigen Steuerbefreiung.

Entlastung beim Gaspreis

Die Gasspeicherumlage entfällt ab dem 01.01.2026. Die Weitergabe der Entlastungen an die Endkundinnen und -kunden wird überwacht. Damit wird sichergestellt, dass sie direkt mit einer niedrigeren Gasrechnung profitieren.

Sinkende Stromkosten

Die Bundesregierung entlastet private Haushalte und Unternehmen ab 2026 bei den Stromkosten mit einem Bundeszuschuss. Der Zuschuss wird von den Netzbetreibern bei der Kalkulation der Netzentgelte für 2026 berücksichtigt. Die Kostendämpfung erreicht die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Stromlieferanten. Zudem bleibt für produzierende Unternehmen und Landwirte die Stromsteuer dauerhaft niedrig. Zusammen mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage werden Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im nächsten Jahr so um etwa zehn Milliarden Euro bei den Energiekosten entlastet.


Bundesregierung vom 29.12.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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