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12.04.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzgebung: Provisionen sollen möglich bleiben

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Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben einen Provisionsdeckel für die Vermittlung von Lebensversicherungen (Bundestagsdrucksache 19/3424). Die Verfassungs- und Europarechtskonformität des geplanten Provisionsdeckels ist jedoch umstritten.

Die Bundesregierung will einen gesetzlichen Provisionsdeckel für Lebens- und Restschuldversicherungen festlegen, der etwaigen Fehlanreizen entgegenwirken und die weitere Senkung der Abschlusskosten für diese Versicherungen unterstützen soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde gegenwärtig vorbereitet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/8852) auf eine Kleine Anfrage der FDP. Entscheidungen über die Ausgestaltung des Provisionsdeckels einschließlich der konkreten Höhe seien bisher nicht getroffen worden. Ein provisionsgestützter Vertrieb werde auch künftig möglich bleiben, versichert die Bundesregierung.

(Dt. Bundestag, hib vom 11.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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