• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzgebung: Provisionen sollen möglich bleiben

12.04.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzgebung: Provisionen sollen möglich bleiben

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben einen Provisionsdeckel für die Vermittlung von Lebensversicherungen (Bundestagsdrucksache 19/3424). Die Verfassungs- und Europarechtskonformität des geplanten Provisionsdeckels ist jedoch umstritten.

Die Bundesregierung will einen gesetzlichen Provisionsdeckel für Lebens- und Restschuldversicherungen festlegen, der etwaigen Fehlanreizen entgegenwirken und die weitere Senkung der Abschlusskosten für diese Versicherungen unterstützen soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde gegenwärtig vorbereitet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/8852) auf eine Kleine Anfrage der FDP. Entscheidungen über die Ausgestaltung des Provisionsdeckels einschließlich der konkreten Höhe seien bisher nicht getroffen worden. Ein provisionsgestützter Vertrieb werde auch künftig möglich bleiben, versichert die Bundesregierung.

(Dt. Bundestag, hib vom 11.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


20.02.2026

EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Viele Mitgliedstaaten gehen über die EU-Mindestvorgaben hinaus, was zu großen Überschneidungen, Doppelregulierungen und insgesamt mehr Bürokratie führt.

weiterlesen
EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.02.2026

Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Mit der geplanten Reform verschiebt die Bundesregierung den Schwerpunkt im Arbeitsschutz von formalen Bestellpflichten hin zur konkreten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.

weiterlesen
Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Meldung

©jirsak/123rf.com


20.02.2026

„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben

Werbung mit „CO₂-neutralem Versand“ und „nachhaltig & regional“ sind irreführende Aussagen, wenn sie nicht hinreichend konkretisiert werden.

weiterlesen
„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)