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13.09.2023

Meldung, Steuerrecht

Gesetzentwurf zur Zentralstelle für Finanztransaktionen

Gesetzentwurf zur Zentralstelle für Finanztransaktionen

©kebox/123rf.com

Die Bundesregierung will den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fokussierter ausrichten. Sie dazu hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionen vorgelegt.

Seit der Verlagerung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Zollverwaltung 2017 sieht sie sich erheblichen Herausforderungen bei der Bearbeitung der eingehenden Meldungen ausgesetzt. Insbesondere die Analyse von Meldungen mit Bezug zu sonstigen Straftaten steht derzeit dem Kernauftrag der Zentralstelle entgegen. Dies macht den Gesetzentwurf (20/8294) notwendig.

Seit 2022 erheblich gestiegene Meldeaufkommen

Die Bundesregierung schreibt im Gesetzentwurf: „Unter diesen Herausforderungen kann die Zentralstelle ihrem gesetzlichen Auftrag nur gerecht werden, indem sie ihre Prozesse konsequent auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausrichtet und entsprechend internationalen und europäischen Empfehlungen risikobasiert ausgestaltet. Das im Jahr 2022 erneut erheblich gestiegene Meldeaufkommen macht es erforderlich, den gesetzlichen Kernauftrag der Zentralstelle klarer auszugestalten und die risikobasierte Arbeitsweise für sie klarzustellen.“


Dt. Bundestag vom 12.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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