Seit der Verlagerung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Zollverwaltung 2017 sieht sie sich erheblichen Herausforderungen bei der Bearbeitung der eingehenden Meldungen ausgesetzt. Insbesondere die Analyse von Meldungen mit Bezug zu sonstigen Straftaten steht derzeit dem Kernauftrag der Zentralstelle entgegen. Dies macht den Gesetzentwurf (20/8294) notwendig.
Seit 2022 erheblich gestiegene Meldeaufkommen
Die Bundesregierung schreibt im Gesetzentwurf: „Unter diesen Herausforderungen kann die Zentralstelle ihrem gesetzlichen Auftrag nur gerecht werden, indem sie ihre Prozesse konsequent auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausrichtet und entsprechend internationalen und europäischen Empfehlungen risikobasiert ausgestaltet. Das im Jahr 2022 erneut erheblich gestiegene Meldeaufkommen macht es erforderlich, den gesetzlichen Kernauftrag der Zentralstelle klarer auszugestalten und die risikobasierte Arbeitsweise für sie klarzustellen.“