Das Bundeskabinett hat am 15.05.2019 einen Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Insbesondere der Schutz von kleinen und Kleinstunternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen wird hierdurch maßgeblich verbessert.
Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen, um den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts zu verhindern. In der Praxis waren Anknüpfungspunkt von Abmahnungen in jüngster Zeit oft – vermeintliche – Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf Unternehmenswebseiten. Dies hat zu großer Verunsicherung bei den Unternehmen geführt.
Abmahnungen: Finanzielle Anreize entfallen
Mit dem Gesetzentwurf werden die praktisch wichtigsten Fälle missbräuchlicher Abmahnungen effektiv bekämpft, indem finanzielle Anreize entfallen. So kann der Abmahnende keinen Aufwendungsersatz mehr bei der Abmahnung von ,,online“ begangenen Verstößen gegen gesetzliche lnformations- und Kennzeichnungspflichten verlangen. Dies gilt für Verstöße aller Marktteilnehmer unabhängig von der Unternehmensgröße und schließt datenschutzrechtliche Informationspflichten ein.
Aufwendungsersatz wird ausgeschlossen
Darüber hinaus ist der Aufwendungsersatz bei der Abmahnung von kleinen und Kleinstunternehmen sowie vergleichbaren Vereinen wegen Verstößen gegen sonstige Datenschutzverstöße ausgeschlossen. lm Fall der Erstabmahnung kann auch keine Vertragsstrafe vereinbart werden. Der Gesetzentwurf setzt so die Entschließung der Regierungsfraktionen aus Juni 2018, Abmahnmissbrauch effektiv zu verhindern, wirksam um.
(BMWi vom 15.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)