• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

20.05.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Beitrag mit Bild

©ManuelSchönfeld/fotolia.com

Das Bundeskabinett hat am 15.05.2019 einen Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Insbesondere der Schutz von kleinen und Kleinstunternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen wird hierdurch maßgeblich verbessert.

Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen, um den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts zu verhindern. In der Praxis waren Anknüpfungspunkt von Abmahnungen in jüngster Zeit oft – vermeintliche – Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf Unternehmenswebseiten. Dies hat zu großer Verunsicherung bei den Unternehmen geführt.

Abmahnungen: Finanzielle Anreize entfallen

Mit dem Gesetzentwurf werden die praktisch wichtigsten Fälle missbräuchlicher Abmahnungen effektiv bekämpft, indem finanzielle Anreize entfallen. So kann der Abmahnende keinen Aufwendungsersatz mehr bei der Abmahnung von ,,online“ begangenen Verstößen gegen gesetzliche lnformations- und Kennzeichnungspflichten verlangen. Dies gilt für Verstöße aller Marktteilnehmer unabhängig von der Unternehmensgröße und schließt datenschutzrechtliche Informationspflichten ein.

Aufwendungsersatz wird ausgeschlossen

Darüber hinaus ist der Aufwendungsersatz bei der Abmahnung von kleinen und Kleinstunternehmen sowie vergleichbaren Vereinen wegen Verstößen gegen sonstige Datenschutzverstöße ausgeschlossen. lm Fall der Erstabmahnung kann auch keine Vertragsstrafe vereinbart werden. Der Gesetzentwurf setzt so die Entschließung der Regierungsfraktionen aus Juni 2018, Abmahnmissbrauch effektiv zu verhindern, wirksam um.

(BMWi vom 15.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


31.08.2026

Außergewöhnliche Belastung trotz fehlender Kassenleistung

Notwendige Behandlungskosten können auch ohne Krankenkassenerstattung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.

weiterlesen
Außergewöhnliche Belastung trotz fehlender Kassenleistung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


31.08.2026

Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung

Die neue ESRS-Datenpunktliste erleichtert Unternehmen die Orientierung bei den überarbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen.

weiterlesen
Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht