Bis zum Jahr 2030 neu zugelassene Elektroautos sollen weiterhin zehn Jahre von der KfZ-Steuer befreit bleiben, allerdings längstens bis 2035. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung hat den Bundestag erreicht (21/2672). Die Stellungnahme des Bundesrats steht noch aus. Ohne das Gesetz wären nur noch Fahrzeuge befreit, die vor dem 01.01.2026 zugelassen werden.
Meldung
22.05.2026
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

