• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte beschlossen

13.10.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen, mit dem unter anderem die Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditkäufer und Kreditdienstleister umgesetzt wird.

Beitrag mit Bild

©sdecoret/fotolia.com

Durch den Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte wird der Abbau notleidender Kreditpositionen in Bankbilanzen gefördert. Die harmonisierten Vorgaben der EU-Richtlinie schaffen einen europaweit einheitlichen Rahmen für den Ankauf notleidender Kredite. Sie gewährleisten das hohe Schutzniveau für die Schuldnerinnen und Schuldner, das in Deutschland für Inkassodienstleister*innen bereits weitgehend Standard ist.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus regulatorische Anforderungen für Dienstleister*innen, die für die Käufer*innen notleidender Bankkredite tätig werden, und unterstellt sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Wenig neue Bürokratie

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs wurde darauf geachtet, den bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, zu minimieren. Daher fokussiert sich der Gesetzentwurf darauf, die in Deutschland bestehenden Regeln um die europäischen Vorgaben zu ergänzen.

Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die umsetzungsbedürftigen Teile der Verordnung (EU) 2022/2036 (sog. Daisy-Chain-Verordnung) implementiert. Die Verordnung enthält Vorschriften zu Instrumenten, die innerhalb von Bankkonzernen als Verlustpuffer für den Abwicklungsfall dienen.

Beide Regelungen sind Teil des harmonisierten Ansatzes zur Reduktion von Risiken im Bankbereich und dienen damit dem Ziel, eine effizientere Banken- und Kapitalmarktunion zu entwickeln.

Wirkung voraussichtlich gering

Für Deutschland ist die unmittelbare Wirkung gering: Eine praktische Anwendung hierfür gibt es derzeit nur im Fall bestimmter Bankkonzerne, deren EU-Muttergesellschaften außerhalb von Deutschland ansässig sind.


BMF vom 11.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©psdesign1/fotolia.com


16.09.2026

Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance

Laut Euronext verbessern Unternehmen ihre ESG-Leistung, während vereinfachte EU-Regeln die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu ausrichten.

weiterlesen
Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance

Steuerboard

Stefan Skulesch


16.09.2026

Landwirtschaftliches Vermögen im Erbschaftsteuerrecht – Warum die tatsächliche Nutzung entscheidend ist

Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft. Damit land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei einem Generationenwechsel nicht durch die Erbschaftsteuer in ihrer Fortführung gefährdet werden, privilegiert der Gesetzgeber den Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

weiterlesen
Landwirtschaftliches Vermögen im Erbschaftsteuerrecht – Warum die tatsächliche Nutzung entscheidend ist

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


16.09.2026

UWG-Novelle führt zu Rechtsunsicherheit bei Nachhaltigkeitsaussagen

Werden Nachhaltigkeitsinformationen als Auslöser von zivilrechtlichen Risiken wahrgenommen, gerät ihr eigentlicher Nutzen in den Hintergrund.

weiterlesen
UWG-Novelle führt zu Rechtsunsicherheit bei Nachhaltigkeitsaussagen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht