• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte beschlossen

13.10.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen, mit dem unter anderem die Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditkäufer und Kreditdienstleister umgesetzt wird.

Beitrag mit Bild

©sdecoret/fotolia.com

Durch den Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte wird der Abbau notleidender Kreditpositionen in Bankbilanzen gefördert. Die harmonisierten Vorgaben der EU-Richtlinie schaffen einen europaweit einheitlichen Rahmen für den Ankauf notleidender Kredite. Sie gewährleisten das hohe Schutzniveau für die Schuldnerinnen und Schuldner, das in Deutschland für Inkassodienstleister*innen bereits weitgehend Standard ist.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus regulatorische Anforderungen für Dienstleister*innen, die für die Käufer*innen notleidender Bankkredite tätig werden, und unterstellt sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Wenig neue Bürokratie

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs wurde darauf geachtet, den bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, zu minimieren. Daher fokussiert sich der Gesetzentwurf darauf, die in Deutschland bestehenden Regeln um die europäischen Vorgaben zu ergänzen.

Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die umsetzungsbedürftigen Teile der Verordnung (EU) 2022/2036 (sog. Daisy-Chain-Verordnung) implementiert. Die Verordnung enthält Vorschriften zu Instrumenten, die innerhalb von Bankkonzernen als Verlustpuffer für den Abwicklungsfall dienen.

Beide Regelungen sind Teil des harmonisierten Ansatzes zur Reduktion von Risiken im Bankbereich und dienen damit dem Ziel, eine effizientere Banken- und Kapitalmarktunion zu entwickeln.

Wirkung voraussichtlich gering

Für Deutschland ist die unmittelbare Wirkung gering: Eine praktische Anwendung hierfür gibt es derzeit nur im Fall bestimmter Bankkonzerne, deren EU-Muttergesellschaften außerhalb von Deutschland ansässig sind.


BMF vom 11.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


13.10.2025

Vertrauen in weibliche Führung wächst

Auch wenn Frauen und Männer ihre Führungsqualitäten heute ähnlich einschätzen, halten sich alte Rollenbilder noch hartnäckig.

weiterlesen
Vertrauen in weibliche Führung wächst

Meldung

©kamasigns/fotolia.com


13.10.2025

Greenwashing: BaFin hält an Prüfungsvorgaben fest

Die BaFin bekräftigt ihre bisherigen Vorgaben zur Prüfung nachhaltigkeitsbezogener Angaben mit Fokus auf das Greenwashing-Risiko.

weiterlesen
Greenwashing: BaFin hält an Prüfungsvorgaben fest

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


10.10.2025

BGH zur Transparenzpflicht bei Preisermäßigungen

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Preisermäßigungen, die beworben werden, transparent über den vorherigen Tiefstpreis Aufschluss geben müssen.

weiterlesen
BGH zur Transparenzpflicht bei Preisermäßigungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank