19.03.2021

Meldung, Steuerrecht

Gesetzentwurf zur Entlastung von Abzugsteuern

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Die Bundesregierung will den Missbrauch bei der Entlastung von Abzugsteuern entschiedener bekämpfen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer vorgelegt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz).

Die Vorschriften zum Verfahren der Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger von Abzugsteuern sowie ihr Zusammenspiel mit den Regelungen zur Besteuerung von Investmentfonds sollen neu gefasst werden. Der gesamte Prozess – Bescheinigung der abgeführten Steuer, Beantragung der Entlastung sowie Entscheidung der Behörde – soll digitalisiert werden. Faktoren, die zu einer unberechtigten Entlastung führen können, sollen ausgeschlossen werden. Verfahrensarten, mit denen eine Entlastung bewirkt werden kann, sollen reduziert werden. Zudem sollen bestimmte Verfahren von den Ländern auf den Bund übertragen werden.

Erstattung von Kapitalertragsteuer betrugsanfällig

Zur Betrugsbekämpfung speziell bei der Erstattung von Kapitalertragsteuer erhält das Bundeszentralamt für Steuern dem Gesetzentwurf zufolge künftig zusätzliche Informationen von den Finanzinstituten. Die Regelung zur Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen durch zwischengeschaltete ausländische Gesellschaften wird an die Vorgaben der europäischen Rechtsprechung angepasst.

Zum Hintergrund der Abzugsteuern

Die Bundesrepublik Deutschland erhebt eine Kapitalertragsteuer in Form eines Steuerabzuges in Höhe von 25 % unabhängig davon, ob die inländischen Erträge einem Inländer oder einem Ausländer zufließen. Neben der Kapitalertragsteuer wird in Deutschland eine Abzugsteuer auf bestimmte weitere Einkünfte von Ausländern (z. B. aus Lizenzrechten) erhoben, ebenfalls unabhängig davon, ob der Bundesrepublik Deutschland nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in diesem Umfang ein Besteuerungsrecht zusteht. Gleiches gilt im Hinblick auf die Befreiungen von Lizenz- und Kapitalerträgen innerhalb grenzüberschreitender Konzerne durch das Steuerrecht der EU.

Damit die ausländischen Steuerpflichtigen gleichwohl von den Beschränkungen des deutschen Besteuerungsrechts durch Doppelbesteuerungsabkommen und Unionsrecht und der daraus resultierenden Reduzierung ihrer Steuerlast profitieren können, enthält das deutsche Steuerrecht entsprechende Entlastungsregelungen.

Über den Bereich der Entlastung von Abzugsteuern hinaus besteht im Außensteuer-, Umwandlungssteuer- und im Steuerverfahrensrecht punktueller Handlungsbedarf.

(Dt. Bundestag vom 18.03.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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