12.01.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzentwurf zum Wohneigentumsrecht

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) soll künftigen Anforderungen besser gerecht werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der jetzt beim Bundestag zur weiteren Beratung eingegangen ist.

Künftig soll bei Eigentumswohnungen die Herstellung von Barrierefreiheit erleichtert werden. Diese kann nach geltender Rechtslage oft schon durch den Widerspruch eines einzelnen Eigentümers verhindert werden. Der Bundesrat will hier die Schwelle für die Zustimmung in der Eigentümerversammlung deutlich senken. In der Begründung verweist er auf Prognosen, die mit einem Bedarf von rund 3,6 Millionen altersgerechten Wohnungen im Jahr 2030 rechnen. Dem stehe derzeit ein altersgerechter Wohnungsbestand in Deutschland von nur etwa 700 000 Wohnungen gegenüber. Auch den Einbau von Ladestationen für Elektroautos an ihren Stellplätzen können Wohnungseigentümer nach geltender Rechtslage nur schwer durchsetzen. Auch hierfür strebt der Bundesrat eine Senkung der Zustimmungsschwelle an. Zudem sollen durch eine Änderung im Mietrecht auch Mieter leichter zu einer Ladestation an ihrem Stellplatz kommen können.

(Dt. Bundestag, hib vom 11.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Forchhammer


22.04.2026

Die Zinsschranke im Kontext von Private Equity Fonds

Die Zinsschranke gem. § 4h EStG stellt ein zentrales Instrument des deutschen Ertragsteuerrechts zur Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen dar.

weiterlesen
Die Zinsschranke im Kontext von Private Equity Fonds

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


22.04.2026

Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale verweigern Banken Betrugsopfern trotz gesetzlicher Rückerstattungspflicht häufig die Erstattung.

weiterlesen
Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


22.04.2026

FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up

Fremdübliche Wandeldarlehen an Start-ups können trotz Ausfall steuerlich berücksichtigt werden, entschied das FG Münster.

weiterlesen
FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht