Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf mit zahlreichen Änderungen von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts vorgelegt.
Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen verschiedener Gesetze betreffen die Auslandszustellung von Schriftstücken, das Europäische Mahnverfahren, Verfahren zum Eintreiben geringfügiger Forderungen, die Beweisaufnahme im Ausland beziehungsweise Beweisaufnahmeersuchen, den automatisierten Abruf von Meldedaten sowie das anwendbare Recht bei der „gewillkürten Stellvertretung“, das heißt bei der Vertretung aufgrund einer Vollmacht.
(Dt. Bundestag, hib vom 22.12.2016/ Viola C. Didier)